Frage: Jahressonderzahlung

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung der Jahressonderzahlung (TVöD Bund). Bis zum 30.06.2017 war ich Teilzeitbeschäftigte und ab dem 01.07.2017 wieder Vollzeitbeschäftigte. Ich befand mich ab dem 30.07.2017 im gesetzlichen Mutterschutz. Mein AG teilte mir nun mit, dass zur Berechnung der Jahressonderzahlung nur der Monat Juni 2017 (Teilzeitgehalt) herangezogen wird und nicht die Monate Juli, August und September 2017, da ich für den maßgeblichen Bemessungszeitraum weniger als 30 Tage Entgelt bezogen habe. Des Weiteren wäre der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht im Sinne des Entgelts zu behandeln. Da ich ab dem 01.07.2017 wieder Vollzeitbeschäftigte bin, bin ich auch davon ausgegangen, meiner Gehaltsgruppe entsprechend 80% vom Vollzeitgehalt als Jahressonderzahlung zu erhalten und nicht nur der Monat Juni 2017 aus meiner Teilzeitbeschäftigung dafür herangezogen wird. Ich fühle mich daher schon irgendwie benachteiligt. Ist die Berechnung meines AG korrekt oder soll ich dagegen Widerspruch einlegen? Vielen Dank! VG Vicky167

von Vicky167 am 16.12.2017, 16:33



Antwort auf: Jahressonderzahlung

Hallo, ich würde mal Widerspruch einlegen - dann prüft der Vorgesetzte das nach Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



Antwort auf: Jahressonderzahlung

bei uns steht im bescheid bzw. im drive-bw drin, welche monate kummuliert werden und dann der schnitt genommen wird. juli august und sept. bin tvöd land. schau da mal rein da müsste genau drin stehen wie es berechnet wird

von mellomania am 16.12.2017, 22:49



Antwort auf: Jahressonderzahlung

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450 Die Berechnungsmethode steht so wie von dir beschrieben in der Nummer 4 der Protokollerklärung zum Paragraphen 20 Absatz 2 TVöD.

Mitglied inaktiv - 18.12.2017, 10:39



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