Hallo Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst angestellt nach dem TVöD VKA Bayern. Nach Geburt meines 1. Kindes habe ich drei Jahre EZ beantragt, dass 1. Jahr EG bezogen und dann beim gleichen AG auf 450 € gearbeitet. Während der EZ bin ich erneut schwanger geworden und habe die EZ für mein erstes Kind auf den Beginn des Mutterschutzes für mein 2. Kind verkürzt. Habe dann auch volles Mutterschaftsgeld erhalten. Geburt des 2. Kindes war im März. Nun meine Frage, errechnet sich die Jahressonderzahlung aus dem Vollzeitgehalt oder aus dem 450 € Job während der Elternzeit? Vielen Dank im Voraus!
von Kinderaugen am 07.12.2018, 22:56