Hallo, jedes Jahr im November erhalte ich eine Sonderzahlung, ein sogenanntes 13. Gehalt. Dies wurde bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Sollte ich Widerspruch einlegen oder ist dies wirklich korrekt? Dankeschön!
von
missy24
am 19.11.2017, 06:57
Antwort auf:
Jährliche Sonderzahlung nicht berücksichtigt
Hallo,
ist korrekt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2017
Antwort auf:
Jährliche Sonderzahlung nicht berücksichtigt
Das ist völlig korrekt so - leider, mir geht es genauso wie dir, meine Sonderzahlung geht auch nicht ins EG ein obwohl sie tariflich festgelegt ist.
von
Julikathi
am 19.11.2017, 07:28