Ist mein AG seiner Frist für meinen Antrag in der Elternzeit nachgekommen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist mein AG seiner Frist für meinen Antrag in der Elternzeit nachgekommen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Elternzeit und meinem Antrag. Am 02.08.2009 ist mein Sohn zur Welt gekommen. Hatte dann meinem Chef am 07.08.2009 folgendes mitgeteilt: Sehr geehrter Herr..., hiermit zeige ich ihnen fristgemäß an, dass ich zunächst für die Dauer von drei Jahren vom 02.08.2009 bis 01.08.2012 Elternzeit in Anspruch nehme. Der Geburtstermin meines Sohnes, Jonas, war der 02.08.2009, diesen können sie dre beigefügten Geburtsurkunde entnehmen. Ich möchte in meiner Elternzeit meinen Beruf in meiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit in Teilzeit ausüben und zwar voraussichtlich ab dem 01.09.2010 und beantrage hiermit ihre Zustimmung. Ich würde gerne statt 20 Stunden dann 25 Stunden die Woche kommen und meine Arbeitskraft von 9-14 zur Verfügung stellen. Leider ist es mir bzgl. der Kindergartenzeiten nicht mehr möglich meine frühere Arneitszeit beizubehalten bzw. nachmittags zu arbeiten. Bei Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung und danken ihnen zudem für ihre baldige Rückmeldung ob sie meinen Wünschen entsprechen können um weiter planen zu können. Ich habe dann am 12.11.2009 ihm noch mal ein Erinnerungsschreiben zukommen lassen, dass ich gerne eine Antwort hätte. Dann hat er mir am 16.11.2009 telefonisch mitgeteilt, dass er mir meine Stelle so nicht zur Verfügung stellen kann und es nicht viel Arbeit gebe. Das ist sein Antwortschreiben vom 17.11.2009 Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 07.08.2009 bzw. 13.08.2009 und ihr Erinnerungsschreiben vom 12.11.2009. Leider haben wir es versäumt, Ihnen auf Ihre Schreiben zu antworten. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich entschüldigen. Aber als Alterszeitler ist mir das leider unter die Räder geraten. Ihre vorgenannten Schreiben möchte ich - wie bereits in unserem Telefonat vom 16.11.2009 von mir vermittelt - wie folgt beantworten. Der von Ihnen beantragten Elternzeit für die Zeit vom 02.08.2009 bis 01.08.2012 stimmen wir selbstverständlich zu. Bzgl. Ihres Wiedereinstigeswunsches ab 01.09.2010 müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir aus betrieblichen Gründen nicht in der Lage sind - Ihre bisherige Arbeitszeit von 20 Stunden/Woche auf 25 zu erhöhen und - die von ihnen angebotene Arbeitszeit von 9-14 Uht täglich mit der Arbeitsplatzbesetzung in unserem Unternehmen in Einklang zu bringen. Mein Chef hat dann zum 1.08.2009 einen Azubi (seinen Sohn 32 Jahre) als Bürokaufmann eingestellt, der nun meinen Platz dort besetzt. Ich hatte bis ich im November 2007 meinen ersten Sohn bekommen habe, dort einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Bin dann im Dezember 2008 wieder gekommen, für 20 Std./Woche. Dort hat er mir einen neuen Vertrag in die Hand gedrückt mit meinen 20 Std. und das meine Arbeitszeiten 13-17 h täglich sind, was eigentlich erst mal nur vorrübergehenderweise sein sollte, bis der erste in den Kiga geht. Ja und dann kam unsere Nr. 2. Wir haben weniger als 15 Angestellte. Jetzt bin ich auf anderer Seite aufmerksam gemacht worden, dass es sein kann das ich ein Anrecht auf meinen Arbeitsplatz habe, da er seiner Frist mir innerhalb 4 Wochen zu Antworten er nicht nach gekommen ist. Würde das auf meinen Fall zutreffen, oder ist es wegen der geringen Mitarbeiteranzahl hinfällig und egal? Soll ich zum Anwalt gehen? Habe keine Rechtschutz für Arbeitsrecht. Das wurde mir von jemandem gesagt: Hervorragend, somit steht dir der Teilzeitplatz mit der von dir geüwnschten Zeit zu, denn nach § 15, Absatz 5, Satz 1 BEEG Zitat (5) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen Die 4 Wochen sind um, er hat nicht abgelehnt, warum ist egal, also ist es genehmigt. Siehe dazu auch §15, Absatz 7. Einziges was ihm evtl. weiterhelfen könnte, wobei ich denke, das das Auslegungssache ist, wenn der Betrieb zu klein ist. Ob er sich nämlich darauf noch berufen kann, wenn die Frist um ist, kann der wirklich nur ein RA sagen. Wenn mir der Platz nicht zusteht, kann ich dann Arbeitslosengeld beantragen? Ich bin vermittelbar, weil beide Kinder betreut wären. Vielen Dank im Voraus MfG

Mitglied inaktiv - 14.07.2010, 07:50



Antwort auf: Ist mein AG seiner Frist für meinen Antrag in der Elternzeit nachgekommen?

Halo, lesen Sie bitte die HInweise u fragen Sie kurz u allgemein Ciao, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2010



Antwort auf: Ist mein AG seiner Frist für meinen Antrag in der Elternzeit nachgekommen?

Hallo! So wie ich es bisher hier (und woanders) gelesen habe, bedeutet eine Nicht-Antwort innerhalb von 4 Wochen leider nicht automatisch, dass dein Antrag angenommen wurde/werden muss. Auch wenn der Rückschluss auf §15 Abs 5 und 7 BEEG logisch klingt. Und selbst wenn, dann hast du leider "nur" das Recht auf deinen alten Arbeitsplatz und seine zeitliche Ausgestaltung (20 Std am Nachmittag). Dein Hauptprobleme werden sein, dass es generell kein Recht drauf gibt, sich die Arbeitszeiten auszusuchen. Da hat der AG immer das letzte Wort (und DIE Möglichkeit, seine Mitarbeiter los zu werden). Und zum anderen, dass der Betrieb recht klein ist. Ein Problem sehe ich noch darin, dass du zum Wiedereinstieg in der ersten Elternzeit einen "neuen" Vertrag mit 20 Std und Arbeitszeiten am Nachmittag bekommen hast. Wenn darin nix davon steht, dass er nur für die Elternzeit gilt, dann müsste noch geklärt werden, ob du überhaupt noch ein Anrecht auf die Vollzeitstelle hast. Wenn nicht, dann ist dein Antrag auf 25 Std eine Arbeitszeiterhöhung (in der Elternzeit). Wenn sich dein AG nicht einsichtig zeigt, dann könntest du versuchen, deine Elternzeit vorzeitig zu beenden, um deinen alten Job wieder aufzunehmen (je nach dem 40 oder 20 Std). Da vermute ich, wird der AG nicht zustimmen und wenn doch, deine Zeiten so festlegen, dass du deinen Job doch nicht wahrnehmen kannst (Betreuungszeiten der Kinder). Du könntest versuchen, deine Elternzeit von drei Jahren weiterlaufen zu lassen und nebenbei versuchen, bei einem anderen AG zu arbeiten (wobei vermutlich dein jetztiger AG wieder nicht zustimmen wird). Du könntest natürlich auch versuchen, dir (in der Elternzeit) einen anderen Job zu suchen und dann beim alten AG zu kündigen. Ich denke, es wird darauf hinauslaufen, dass dein AG an den alten Zeiten am Nachmittag festhalten wird - selbst bei einer Vollzeitstelle. Das würde für dich bedeuten, dass du kündigen musst, weil du dem nicht nachkommen kannst. Danach stünde dir wohl Arbeitslosengeld zu (weiß nicht wie es bei Eigenkündigung aussieht). Aber vielleicht haben da Andere andere Erfahrungen? Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 14.07.2010, 08:59



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