Mir wurde heute gegen 14Uhr per sprachnachricht mitgeteilt das meine Tochter morgen nicht in die Kita könne. Es gibt krankheitsbedingt nur zwei Gruppen und per Losverfahren wurde entschieden wer können darf und wer nicht. Ich bin berufstätig und Alleinerziehend. Kann innerhalb so kurzer Zeit niemanden organisieren.
Ist das rechtens? Für mich ist es ein Vertragsbruch.
Lg Claudia
von
Claudsche2.0
am 19.12.2018, 19:56
Antwort auf:
Ist es rechtens das per los entschieden wird, wer betreut wird?
Hallo,
finde ich nicht richtig. Es muss hier schon Rücksicht darauf genommen werden, wer den Platz dringend benötigt und wer nicht. Wenn zum Beispiel eine Mutter sowieso zu Hause ist, kann sie an diesen Tagen auch das Kind betreuen. Bei uns wurde dann immer rum telefoniert und gefragt, ob man an diesen Tagen sein Kind alleine betreuen kann.
Ich würde dem Träger schriftlich mitteilen, dass ich damit nicht einverstanden bin.Eben auch für die Zukunft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2018
Antwort auf:
Ist es rechtens das per los entschieden wird, wer betreut wird?
also ich würde sagen nein. das kann ja nicht sein dass du jetzt dastehst. du hast einen betreuungsvertrag und den müssen die einhalten.
von
mellomania
am 19.12.2018, 22:12
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Ist es rechtens das per los entschieden wird, wer betreut wird?
Hallo!
Was sagen denn der Träger und die Jugendfürsorge dazu? In meinem Landkreis gibt es Richtlinien für (zugegeben: die Vergabe der Plätze), in welcher Reihenfolge die Plätze zu vergeben sind und alleinerziehende Berufstätige entsprechend auf der Liste "hochrutschen". Das könnte man auch auf eine solche Situation heranziehen....
von
drosera
am 19.12.2018, 22:32
Antwort auf:
Ist es rechtens das per los entschieden wird, wer betreut wird?
Normalerweise sollte schon geschaut werden, wer den Platz dringend benötigt. Aber da ist nicht nur Berufstätigkeit ein Argument. Wenn es mehr Kinder gibt, als die Notbetreuung hergibt, müssen Sie ja irgendwie entscheiden. Fair wäre dann zb, wenn ihr übermorgen kommen dürftet...
Rechtens ist auf jeden Fall, dass der Träger sagt, er kann nicht allen Kindern eine Betreuung anbieten. Denn die Aufsichtspflicht muss gewährleistet sein. Und wenn viel zu wenig Personal da ist, müssen dann eben Gruppen übergangsweise geschlossen werden.
Einen Rechtsanspruch hast du übrigens gegenüber der Kommune, also höchstens da nachfragen, wenn es länger dauert. Aber jetzt ist ja eh erstmal Weihnachten und die Kita sicher zu.
Ich weiß nicht, ob du hier einen Anspruch nach 616 BGB haben könntest, weiß das wer? Wenn die Betreuungsperson ausfällt?
von
85kathali
am 19.12.2018, 23:00
Antwort auf:
Ist es rechtens das per los entschieden wird, wer betreut wird?
das müsste im arbeitsvertrag stehen ob auf 616 ein anspruch besteht. dass die aufsichtspflicht da sein muss ist mir auch klar, aber muss sie das echt ienen tag vorher hinnehmen? per losverfahren? das finde ich schon arg...
von
mellomania
am 20.12.2018, 05:15
Antwort auf:
Ist es rechtens das per los entschieden wird, wer betreut wird?
Nein. Die Situation der Eltern muß berücksichtigt werden. Bei einer Notlage wegen zB zu viele Erzieher krank muß eine Notbetreuung für die Kinder gewährt werden, deren Eltern keine Möglichkeit e8ner anderweitigen Betreuung haben. Es sei denn, dieses Verfahren per Los steht im Vertrag oder ein sonstiger Passus wie „behalten wir uns vor, eine Regrlumf blablabla“- also irgendetwas, was dem KiGa eben offen lässt, wen sie betreuen/wie es geregelt wird.
Ich würde mich beschweren!
von
cube
am 20.12.2018, 07:53