Liebe Frau Bader,
meine Tochter ist im Juli geboren und ich habe nach dem Mutterschutz Elternzeit/-geld für die restlichen zehn Monate beantragt. Mein Partner hat noch offen stehen lassen, ob er sich auch eine "Auszeit" nimmt.
Ich bin selbständig (Freiberuflerin)und habe nun ein interessantes Angebot (Projekt) für Ende 2013, Anfang 2014 erhalten, würde also gerne zwei Monate wieder arbeiten.
Ist es noch möglich, den Antrag im Nachhinein zu ändern?
Was bedeutet das für das Elterngeld?
Vielen Dank und Grüße,
Katharina
von
Katharina1975
am 12.09.2013, 00:16
Antwort auf:
Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?
Hallo,
meinen Sie bei der EG-Stelle? Ich würde mal nachfragen - meistens klappt das einmalig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2013
Antwort auf:
Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?
Mit Freiberuflern kenne ich mich nicht so aus, aber wo hast Du denn dann Elternzeit beantragt ohne Anstellungsverhältnis ?
Fürs Elterngeld heißt das, dass Du von Deinem Verdienst etwa 33% behalten kannst, der Rest wird beim Elterngeld abgezogen.
von
Sternenschnuppe
am 12.09.2013, 06:55
Antwort auf:
Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?
Ja, der Elternzeitantrag kann auf jeden Fall geändert werden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.09.2013, 07:25