Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?

Liebe Frau Bader, meine Tochter ist im Juli geboren und ich habe nach dem Mutterschutz Elternzeit/-geld für die restlichen zehn Monate beantragt. Mein Partner hat noch offen stehen lassen, ob er sich auch eine "Auszeit" nimmt. Ich bin selbständig (Freiberuflerin)und habe nun ein interessantes Angebot (Projekt) für Ende 2013, Anfang 2014 erhalten, würde also gerne zwei Monate wieder arbeiten. Ist es noch möglich, den Antrag im Nachhinein zu ändern? Was bedeutet das für das Elterngeld? Vielen Dank und Grüße, Katharina

von Katharina1975 am 12.09.2013, 00:16



Antwort auf: Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?

Hallo, meinen Sie bei der EG-Stelle? Ich würde mal nachfragen - meistens klappt das einmalig. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2013



Antwort auf: Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?

Mit Freiberuflern kenne ich mich nicht so aus, aber wo hast Du denn dann Elternzeit beantragt ohne Anstellungsverhältnis ? Fürs Elterngeld heißt das, dass Du von Deinem Verdienst etwa 33% behalten kannst, der Rest wird beim Elterngeld abgezogen.

von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 06:55



Antwort auf: Ist eine nachträgliche Änderung der Elternzeit möglich?

Ja, der Elternzeitantrag kann auf jeden Fall geändert werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.09.2013, 07:25



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