Sehr geehrte Frau Bader,
während des Elterngeldbezuges ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen. 15 Monate nach der Geburt habe ich eine befristete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber mit 15 Std. angetreten. Jetzt nach nur 3 Monaten muss ich leider das Arbeitsverhältnis kündigen, da die Betreuung unseres Sohnes unerwartet weggefallen ist.
Ich stelle mir vor, wieder in die familienversicherung zurückzukehren und rechtlich (vor allem für die Rentenversicherung) die Elternzeit wieder fortzuführen. Ist das einfach so möglich? Wo muss ich das angeben, beantragen etc.?
Elternzeit habe ich nie beim ersten Arbeitgeber beantragt, da der Vertrag während des Elterngeldbezuges ausgelaufen ist. Der aktuelle Vertrag ist eine Schwangerschaftsvertretung.
Herzlichen Dank und viele Grüße,
Mona
von
Mona0408
am 19.02.2015, 05:02
Antwort auf:
Ist eine Wiederaufnahme der Elternzeit möglich?
Hallo,
am besten wäre es, nicht zu kündigen sondern EZ zu nehmen. Da muss aber der AG zustimmen. Ohne AG keine EZ. Dann bleibt nur, in die Familienversicherung zurückzukehren, dann gibt es Lücken in der Rente
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2015
Antwort auf:
Ist eine Wiederaufnahme der Elternzeit möglich?
dieser muss er aber zustimmen. Tut er das nicht, bleibt Dir nur zu kündigen... Elternzeit als solche hast Du dann keine sprich Du wärest nicht "EZ bedingt Krankenversichert"...
Ggf. hättest Du Anspruch auf HIV
LG
Peeka
von
peekaboo
am 19.02.2015, 08:38
Antwort auf:
Ist eine Wiederaufnahme der Elternzeit möglich?
Ohne Arbeitgeber hast du keine Elternzeit, das ist etwas was nur Arbeitnehmern zusteht. Wenn Du also kündigst, dann kannst du nur einen auf "normale" Hausfrau machen.
Versuch mit dem jetzigen Arbeitgeber zu reden, evtl gesteht er dir sofort Elternzeit zu. Normalerweise müsstest du die eh 7 Wochen vor Antritt melden. Und ich denke die Zeit habt ihr ja eh nicht, oder?
Und dann möglichst sofort einen Termin beim Jugendamt machen und dort anfragen ob sie eine Lösung wegen des Betreuungsproblems haben. Oft können die kurzfristig noch freie Tagesmütter vermitteln, in seltenen Fällen auch KiTa-/Krippenplätze. Und alles Gute. Weiß recht genau was das heißt wenn man das Problem plötzlich hat. Wobei bei uns es nicht ganz so gravierend ist, bei uns ist nur von heute auf morgen die "Zweitbetreuung" weggefallen. Aber selbst das ist echt blöde....
Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 09:46
Antwort auf:
Ist eine Wiederaufnahme der Elternzeit möglich?
Habe zusätzlich herausgefunden dass die Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung nichts mit der Elternzeit zu tun haben, daher bei einer Kündigung keinen Nachteil... Und die Krankenversicherung läuft dann wieder über meinen Mann.
Also danke nochmal!!!
von
Mona0408
am 21.02.2015, 07:27