Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Kranktage innerhalb des Berechnungszeitraumes für das Elterngeld. Ist für die "normalen" Kranktage (also keine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Schwangerschaft) eine Bescheinigung über die erhaltenen Ersatzleistungen durch die Krankenkasse nötig? Auf dem entsprechenden Lohnzettel (den man ja als Nachweis beifügen muss) steht ja dann ein entsprechend niedrigeres Gehalt für diesen Monat (abzüglich der Kranktage). Oder wird dies durch den Ausdruck der "Lohnsteuerkarte" bescheinigt? Kindkranktage werde bei der Berechnung nicht berücksichtigt, daher muss ich dafür keine Nachweise beifügen - ist das richtig? Vielen Dank! DonnaX
von DonnaX am 03.02.2015, 08:37