Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein finanzielles Problem: Ich habe zwei Kinder denen gegenüber ich unterhaltspflichtig bin, da ich mit der Kindsmutter nichtmehr zusammen lebe. (7 + 2 Jahre). Die Unterhaltsvorschusskasse hat nun den Unterhalt berechnet und ich frage mich, ob das so rechtens ist. Verdienst: 1066,- Netto Auszahlungsbetrag, hiervon 385,- 1%Regelung Dienstwagen. Ich bin verpflichtet diesen Dienstwagen zu nutzen (dies war ein Einstellungskriterium) und ihn mit der 1%-Regelung auch privat zu nutzen (damit ich auf Abruf bin). Dies habe ich auch schriftlich vom Arbeitgeber. Für die Unterhaltsberechnung wurde der Dienstwagen allerdingst nicht berücksichtigt, was bedeutet, dass der Unterhalt von einem Netto von 1451,- berechnet wurde. Das sind nun knapp 300,- Unterhalt die ich zu zahlen habe (+90,- Rückzahlung von angestautem Unterhaltsvorschuss), weshalb ich jetzt monatlich nurnoch 676,- zur Verfügung habe für Miete und Leben... Das reicht natürlich vorne und hinten nicht. Kann ich dagegen Einspruch erheben, damit der Dienstwagen nicht mit eingerechnet wird? Ich bin auf diese Privatfahrten nicht angewiesen und wie gesagt, dazu verpflichtet ihn über die 1%Regelung laufen zu lassen. Vielen Dank im Voraus
von stuffstuff am 25.05.2013, 19:58