Ist diese Unterhaltsberechnung rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist diese Unterhaltsberechnung rechtens?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein finanzielles Problem: Ich habe zwei Kinder denen gegenüber ich unterhaltspflichtig bin, da ich mit der Kindsmutter nichtmehr zusammen lebe. (7 + 2 Jahre). Die Unterhaltsvorschusskasse hat nun den Unterhalt berechnet und ich frage mich, ob das so rechtens ist. Verdienst: 1066,- Netto Auszahlungsbetrag, hiervon 385,- 1%Regelung Dienstwagen. Ich bin verpflichtet diesen Dienstwagen zu nutzen (dies war ein Einstellungskriterium) und ihn mit der 1%-Regelung auch privat zu nutzen (damit ich auf Abruf bin). Dies habe ich auch schriftlich vom Arbeitgeber. Für die Unterhaltsberechnung wurde der Dienstwagen allerdingst nicht berücksichtigt, was bedeutet, dass der Unterhalt von einem Netto von 1451,- berechnet wurde. Das sind nun knapp 300,- Unterhalt die ich zu zahlen habe (+90,- Rückzahlung von angestautem Unterhaltsvorschuss), weshalb ich jetzt monatlich nurnoch 676,- zur Verfügung habe für Miete und Leben... Das reicht natürlich vorne und hinten nicht. Kann ich dagegen Einspruch erheben, damit der Dienstwagen nicht mit eingerechnet wird? Ich bin auf diese Privatfahrten nicht angewiesen und wie gesagt, dazu verpflichtet ihn über die 1%Regelung laufen zu lassen. Vielen Dank im Voraus

von stuffstuff am 25.05.2013, 19:58



Antwort auf: Ist diese Unterhaltsberechnung rechtens?

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemein fragen Liebe gRüs,e NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2013



Antwort auf: Ist diese Unterhaltsberechnung rechtens?

Hi, Ich denke schon, dass das rechtens ist, ist doch ein geldwerter Vorteil. Immerhin sparsz du den Privat-Pkw, Steuern+ Versicherung und zahlst keinen Sprit, auch nicht für Privatfahrten. la-floe

von la-floe am 25.05.2013, 23:19



Antwort auf: Ist diese Unterhaltsberechnung rechtens?

Ich denke auch dass es rechtens ist. Denn hättest du den Dienstwagen nicht müsstest du ein privates Fahrzeug mit Steuer Versicherung sprit- und Werkstattkosten unterhalten im dümmsten Fall noch mit Kreditrate das käme auf jeden fall teurer. Mein Mann genießt auch den Vorteil des Dienstwagens und bei uns wurde z.B. bei der Berechnung des Kitabeitrages auch von dem Höheren Verdienst, vor Abzug der 1% Regelung ausgegangen.

von Julisa am 27.05.2013, 10:39



Antwort auf: Ist diese Unterhaltsberechnung rechtens?

Hier in Berlin bin ich NICHT auf einen Wagen angewiesen. Hatte vorher keinen und habe auch keinen vermisst.

von misspeff am 27.05.2013, 15:03



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