Sehr geehrte Frau Bader,
in der Krippe meines Sohnes ist eine Erzieherin wegen Kindeswohlgefährdung beim öffentlichen Träger anonym angezeigt worden und wurde aufgrund der Vorwürfe jetzt in eine andere Einrichtung versetzt. Die Eltern der betreffenden Kinder wurden über die Vorfälle erst viel später (ca. 2 Monate) informiert. Die angezeigte Erzieherin ist nun ohne weitere Informationen "einfach nicht mehr da" und die Erzieher sind angehalten bei Nachfragen der Eltern auf den Elternrat (in dem ich sitze) zu verweisen.
Da mich dieses Vorgehen zunehmend irritiert bzw. ärgert, möchte ich dies gerne mit der Einrichtung und Träger klären und suche hierfür eine rechtliche Grundlage.
Deshalb meine Fragen:
1. Darf der öffentliche Träger bei einer Kindeswohl-Anzeige einfach über eine Umsetzung entscheiden? Muss nicht das Jugendamt darüber informiert werden?
2. Müssen die Eltern nicht zeitnah informiert werden?
3. Ist es rechtens den Elternrat "vor den Karren zu spannen"?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Audi85
von
Audi85
am 29.09.2017, 21:42
Antwort auf:
Ist dies rechtens?
Hallo,
Es kommt darauf an, was sie gemacht hat.
Da sind die Gerichte gefragt, nicht das Jugendamt.
Ihr kann auch der Umgang mit Kindern untersagt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2017
Antwort auf:
Ist dies rechtens?
Guten Morgen!
Rechtlich kann ich dir das leider nicht beantworten, aber was steht denn in eurer Satzung bzgl. Informationen bei Personalentscheidungen? Hätte die Leitung euch nicht informieren müssen als Elternbeirat? Ihr seid schließlich das Bindeglied zwischen Einrichtung und Eltern und müsst informiert werden.
Es macht wenig Sinn auf euch zu verweisen und ihr habt gar keine Informationen.
Es muss ja auch geklärt werden, was genau weitergegeben werden darf. Ist es ein schwebendes Verfahren, sind die Vorwürfe berechtigt oder haltlos? Der betreffende Mitarbeiter muss ja ggfs. auch geschützt werden.
Sprich erstmal mit der Leitung!
von
Chantie
am 30.09.2017, 07:55
Antwort auf:
Ist dies rechtens?
Guten Morgen,
danke für deine Antwort! In der Satzung und den Verträgen habe ich zu der Problematik leider nichts gefunden.
Wir haben bereits mit der Leitung und dem Träger gesprochen und sind nur sehr grob über die Vorgänge informiert worden, auch um die Persönlichkeitsrechte der Erzieherin und der Zeugen zu wahren. Was an sich ja völlig in Ordnung ist. Aber bei mir entsteht langsam der Eindruck, der Träger überträgt hier Verantwortung auf den Elternrat, die ich nur sehr ungern übernehme möchte. Auch ist es mir nicht schlüssig, dass beim Verdacht der Kindeswohlgefährdung durch eine Erzieherin nicht das Jugendamt eingeschalten wurde.
Ich bin also gespannt, was Frau Bader dazu sagt :).
Viele Grüße
Audi85
von
Audi85
am 30.09.2017, 10:25