Frage: Ist die Vorgehensweise richtig

Hallo.... hab gestern meinem AG darüber informiert das ich schwanger bin. Begeisterung sieht anders aus ist ja auch verständlich... arbeite im büro mit ständigen Kundenkontakt (kranke Kunden, Grippe... Lungenentzündung aber auch keine ansteckenden Krankheiten ) habe ag darum gebeten nicht mehr am Empfang sitze damit ich nicht im ständigen Kontakt mit den Kunden bin und ich aufgrund der Öffnungszeiten die 8 bze 8.5 Stunden Arbeitszeit nicht einhalten kann.... AG meint er kann es nicht weil wir nur 4 Mitarbeiter sind und er mich nicht andres stellen kann... soll mit meinem Arzt sprechen... hab daraufhin meinen arzt informiert erst wollte sie nichts ausstellen dann da es an die Aufsichtsbehörde geht...mir geht es psychisch nicht gut da ich angst habe krank zu werden und ich meine Zeit nicht einhalten kann (war bereits wg 4 wochen krank geschrieben ) jetzt schreibt mir Frauenarzt ein bv mit Hinweis nur im back Office und max 8 Stunden Arbeitszeit... arzt meinte er bekommt ggf Probleme mit der Krankenkasse? Wie verhält sich das bzw arbeiten gehn kann ich erst wenn ag mir versichert das ich nicht mehr vorne sitze oder?

von daria84 am 11.11.2015, 19:16



Antwort auf: Ist die Vorgehensweise richtig

Hallo, ich gehe mal nicht davon aus, dass Sie die Besucher alle küssen oder in sonstiger Weise näher kommen. oder arbeiten Sie in einer Praxis bzw. einem Krankenhaus, wo Sie andauernd mit infektionösen Patienten zu tun haben? Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie nicht arbeiten können. Und ja, die Krankenkasse kann Ärger machen, wenn man sich krankschreiben lässt bzw. ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird, obwohl es hierfür keinen Grund gibt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Ist die Vorgehensweise richtig

Sorry, aber mal im ernst, Du bist schwanger, nicht krank. Sollen jetzt alle Frauen daheim bleiben wenn sie schwanger sind? Fast jede hat wo "Kundenkontakt". Sei es die Verkäuferin, die Lehrerin, die Bäckersfachfrau, die Metzgerin, die Sektretärin, die Notargehilfin, die Arzthelferin usw. Und in der Regel arbeiten die ALLE bis zum Mutterschutz. In wenigen Berufen, wo wirklich eine Gefährdung für Mutter und Kind besteht, gibt es dann ein Beschäftigungsverbot, teils ganz, teils auch nur in teilen. Willst Du dich jetzt bis zur Geburt daheim einschließen um ja keinen Kontakt mit möglicherweisen kranken Mitmenschen zu bekommen - wenn ja, viel Glück. Ich als Arbeitgeber würde das ganz klar anfechten. Das Du Angst hast krank zu werden ist nicht in der Schwangerschaft zu suchen, sondern wenn eher ein psychisches Problem. Und damit dürfte das eher in Richtung Krankschreibung gehen. Die 8-8,5 Std MUSS der AG einhalten, das steht im Mutterschaftsgesetz. Ist aber eine völlig andere Baustelle. mein Rat, such dir ganz dringend psychische Hilfe. ich prophezeie Dir, die Schwangerschaft und die Geburt werden neue Ängste mit sich bringen. Und Du tust weder Dir einen Gefallen, noch dem Kind, wenn Du da nicht schnellstmöglich handelst. Und, mal ehrlich, ein Infekt ist lästig, aber er bringt Dich nicht um und er schadet auch dem Kind nicht. Im Gegenteil, wenn Du jetzt Antikörper hast oder neu bildest, dann gibst Du diese auch an Dein Kind weiter. das dürfte davon weit mehr profitieren als eine Mutter welche sich ängstlich in ihre eigenen 4 Wände verkriecht.

Mitglied inaktiv - 11.11.2015, 19:35



Antwort auf: Ist die Vorgehensweise richtig

Als was arbeitest Du denn ? Und welche Zeiten kannst Du nicht einhalten ? Bei den 8,5 Stunden sind ja Pausen drin.

von Sternenschnuppe am 11.11.2015, 19:37