Ist die Kündigung in der Elternzeit möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist die Kündigung in der Elternzeit möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell für ein Jahr in Elternzeit. Vorher habe ich ich in Vollzeit und Festanstellung für einen Kleinbetrieb (Inhaber & zwei Angestellte) in etwa 100 km Entfernung von meinem Wohnort gearbeitet. Ich habe Hinweise, dass der Arbeitgeber mir demnächst, mit Wirkung zum Ende der Elternzeit, kündigen möchte. Darf er das als Kleinbetrieb? Unabhängig davon überlege ich mir selber in der Elternzeit zu kündigen, da ich zwar weiter nach der Elternzeit in Vollzeit arbeiten kann und möchte, jedoch die täglichen Fahrten (zwei bis drei Stunden täglich) wohl nicht in der Kinderbetreuung abgedeckt bekomme. Würde ich in diesem Fall, für die Übergangszeit der neuen Jobfindung, ALG 1 erhalten oder müsste ich mit einer Sperrzeit rechnen? Vielen Dank für Ihre Hilfe & beste Grüße!

von Tofe1 am 25.04.2013, 18:53



Antwort auf: Ist die Kündigung in der Elternzeit möglich?

Hallo, der Arbeitgeber darf nur mit Zustimmung des ankündigen. Er braucht dann triftige Gründe, wie zum Beispiel, dass der Betrieb kurz vor der Insolvenz steht. Wenn Sie selber kündigen, ist eine Frage ihres Sachbearbeiters, ob Sie gesperrt werden. Klären Sie das besser vorher ab. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2013



Antwort auf: Ist die Kündigung in der Elternzeit möglich?

Nein, so einfach nicht. Du selber kannst IN der Elternzeit unter Einhaltung Deiner Kündigungsfrist bzw. zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Der AG kann erst am 1. Tag NACH der EZ kündigen, es sei denn das Gewerbeaufsiochtsamt stimmt einer vorzeitigen Kündigung zu. Dazu bedarf es aber mehr als dass der Betrieb ein Kleinbetrieb ist (teilweise wird nicht mal bei Betriebsauflösungen einer Kündigung zugestimmt). Der AG kann Dich am 1. Arbeitstag nach der EZ kündigen, muss dann aber auch die vereinbarte Kündigungsfrist (vertraglich, wenn keine spezielle festgelegt wurde die tariflich, wenn es keinen Tarifvertrag gibt die gesetzliche (die gesetzlichen Kündigungsfristen kannst Du hier nachlesen: http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsfristen_kuendigung.htm)). Nach der EZ braucht Dein Chef aber - da es sich um einen Kleinstbetrieb handelt - keine Gründe für die Kündigung angeben. Also darauf würde ich mich definitv einstellen dass die dann auf jeden Fall kommt. Sollte Dein AG vor dem Ende der EZ versuchen Dich zu kündigen, schicke ihm ein Einschreiben (per Einschreiben mit Rückschein) dass er nicht berechtigt ist Dich in der EZ zu kündigen, und Du daher die Kündigung als nichtig ansiehst und vertragsgemäß am 1. Arbeitstag arbeiten kommen wirst. Sollte er es dennoch weiter versuchen, musst Du Dir wohl oder Übel einen Anwalt nehmen. Ggf. kannst Du ihm auch einen Aufhebungsvertrag anbieten - natürlich dann zu Deinen Gunsten, also mit entsprechender Abfindung - und bedenke dabei dass diese Abfindung z.B. auf ALG1 angerechent würde und Du bei einem Aufhebungsvertrag auch eine Sperre von der Agentur f. Arbeit bekommen wirst. Ich würde mich an Deiner Stelle auch direkt nach einer neuen Stelle umsehen, gerade mit einer solchen in der Hand kannst Du einfacher für Dich einen Aufhebungsvertrag machen (vorallem bliebe Dir dann auch z.B. eine Abfindung). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 26.04.2013, 09:38



Antwort auf: Ist die Kündigung in der Elternzeit möglich?

Vielen Dank! Aber wie ist es, wenn der Vertrag, mit Blick auf die Entfernung der bisherigen Arbeitsstelle, von mir gekündigt wird? Gibt es eine Sperre im ALG1? Beste Grüße

von Tofe1 am 29.04.2013, 14:52



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung während Elternzeit

Liebe Frau Bader! Ich befinde mich aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis 11/25. Seit 3/22 befinde ich mich in Mutterschutz bzw. danach Elternzeit und nun soll unser zweites Wunder im Dezember zur Welt kommen. Ich habe bereits eine Verlängerung meiner Elternzeit bis 11/25 schriftlich beantragt. Meine Frage wäre, muss ich, bzw sollte ic...


Kündigung während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, welche Kündigungsfrist ist vorrangig, wenn man während der Elternzeit kündigen möchte - die im Arbeitsvertrag festgelegte oder die 3-monatige nach dem § 19 BEEG? Herzlichen Dank im Voraus!


Wie wird der Betreuungsunterhalt berechnet, bei Kündigung in der Elternzeit?

Guten Tag, sehr geehrte Frau Bader, ich bin Hoteldirektorin in Elternzeit und besitze 15% an der Immobilie (GbR). Nun haben wir einen Käufer für unser Hotel. Das bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung für mich in der Elternzeit. Hat der Verkauf bzw. das Vermögen das ich dadurch erhalte Einfluss auf den Betreuungsunterhalt, den ich von meinem E...


Genaues Datum Kündigung zur Ende Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 24.04.2024. Meinem Arbeitgeber habe ich bis zum 24.04.24 gekündigt. Welche Frist greift denn genau? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, die genaue Frist sind 3 Monate zum Ende des Monats (wie im Arbeitsvertrag zur Kündigung vermerkt) , deswegen ist FE der 30.04.24. Er hat einer vorzeitige...


Kündigung in Elternzeit

Hallo liebe Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken evtl nicht mehr an meinen früheren Arbeitsplatz zurück zu kehren, aufgrund der langen Fahrtzeit um mir in der Nähe was zu suchen. Meine Eltenrzeit endet nächste Jahr im April. Gilt die ganz normale Kündigungsfrist von 1 Monat oder ist es in Elternzeit anders? Sonst würde es ja reichen, wenn i...


Kündigung Arbeitnehmer Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln, also kündigen. Arbeitsbeginn beim neuen AG soll der 01.06.24 sein. Mein Kind wurde am 13.08.2023 geboren, die Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber habe ich wie folgt vereinbart: "Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 15.1...


Elternzeit und Kündigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit endet am 30.5. und ich würde gerne zum 31.5. kündigen. Mein neuer Vetrag ist aber noch nicht da, sodass ich ungern Ende Februar kündigen möchte. Daher meine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit in diesem Fall nicht gelten, sondern nur noch die vertragl...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...