Hallo,
Nach ewiger Diskussion stellt mein AG mich jetzt für die anstehende Vorsorgeuntersuchung, die ausnahmsweise nicht anders legen ging (das erste mal, bin jetzt 25. ssw), vormittags frei, jedoch nicht für die Fahrzeit.
Ich brauche einfache Strecke ca 20-30 Minuten je nach Verkehr (14km, benachbarte Stadt in welcher ich auch wohne, daher die Arztwahl bei mir vor Ort).
Begründung die Fahrzeit nicht anzurechnen ist, dass es zu lange dauern würde und die Fahrt ja fast so lange Dauer wie die Untersuchung.
Aber selbst wenn der Arzt in der selben (Gross-)Stadt wäre, wäre ich ja kaum weniger lang unterwegs wg Verkehr. (Ganz zu schweigen wenn ich mit den öffis unterwegs wäre)
Aus 7 MuSchuG lese ich lediglich heraus, dass man für die Untersuchung freigestellt ist. Wie verhält es sich mit der Fahrzeit? Sofern diese auch umfasst ist, ist dies irgendwo verklausuliert? AG bzw. direkter Vorgesetzer ist ebenfalls Jurist, daher alles etwas schwierig...
Lieben Dank schon im Voraus für die Mühe :)
von
Schnett_MZ
am 07.04.2020, 17:31
Antwort auf:
Ist die Fahrzeit von 7 MuSchG umfasst
Hallo,
In dem Kommentar "Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: MuSchG/BEEG" (8. Auflage) von Buchner/Becker aus der Reihe "Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht" wird zu der Thematik u. a. ausgeführt, dass grundsätzlich alle für die Vorsorgeuntersuchung erforderlichen Zeiten inklusive Wegezeiten zu gewähren sind (Rd. 11-14).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2020
Antwort auf:
Ist die Fahrzeit von 7 MuSchG umfasst
Fahrzeit ist privat.
von
marieseptember
am 07.04.2020, 18:37
Antwort auf:
Ist die Fahrzeit von 7 MuSchG umfasst
nein. die fahrtzeit wird nie erstattet. du erhälst in der praxis einen zettel mit der zeit wann du gekommen bist und bis wann die untersuchung geht. aber fahrzeit ist immer privat.
von
mellomania
am 07.04.2020, 20:31
Antwort auf:
Ist die Fahrzeit von 7 MuSchG umfasst
"Der Arbeitnehmer ist für die Zeit des Arztbesuches freigestellt und wird weiterhin entlohnt. Das Gleiche gilt für den Hin- und Rückweg, der allerdings nicht in die Länge gezogen werden darf. Als Richtwert gelten die Wegezeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Ein Spaziergang ist also ausgeschlossen, wohingegen ein Taxi kein Muss ist."
Das habe ich so auf mehreren Seiten gefunden.
Gilt natürlich nur für unaufschiebbare/medizinisch notwendige Termine, die nicht außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen waren.
von
cube
am 08.04.2020, 07:46
Antwort auf:
Ist die Fahrzeit von 7 MuSchG umfasst
Ja das habe ich auch zuhauf im Netz gefunden, leider ohne Rechtsgrundlage... Genau diese wäre für mich leider wichtig.
von
Schnett_MZ
am 08.04.2020, 09:04