Hallo Frau Bader, wir versuchen zur Zeit ein zweites Kind zu bekommen. Unser erstes Kind ist 2014 nach einer ICSI geboren worden. Damals wurde uns die Kostenübernahme für 3 ICSI-Versuche von unserer Krankenkasse bewilligt. Damals erfolgte die Kostenübernahme auch noch zu 100%. Die Schwangerschaft trat im ersten Versuch ein. Nun sind wir wieder bei unserem Arzt vorstellig geworden (ich 39, mein Mann 41J. alt). Es wurde ein Behandlungsplan ausgestellt und dieser bei unserer Krankenkasse vorgelegt. Nun wurden diesmal nur 2 Zyklen genehmigt. Der erste Zyklus ist leider mit negativem Ergebnis bereits erfolgt. Auf erneute Ansprache unseres Arztes, dass wir ja auch nur zwei Versuche (diesmal auch nur noch zu 50%) bezahlt bekommen, meinte dieser, dass sei Schwachsinn. Die Krankenkasse hätte drei Versuche genehmigen müssen, da bereits eine Schwangerschaft durch ICSI eingetreten sei und ausreichend Chancen auf eine zweite Schwangerschaft besteht. Daraufhin bin ich erneut zur Krankenkasse gefahren, habe den Behandlungsplan (den mir unser Arzt freundlicherweise wieder mitgegeben hat) vorgelegt und habe um die Genehmigung des dritten Versuches gebeten. Die Krankenkasse wiederum meint, unser Arzt liege falsch. In den "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung" stehe: "Bei der ICSI besteht -....- eine hinreichende Erfolgsaussicht bereits nach zweimaliger vollständiger Durchführung der Maßnahme dann nicht, wenn in beiden Fällen eine Befruchtung nicht eingetreten ist." Hat die Krankenkasse Recht? Oder kann man in unserem Fall tatsächlich wie unser Arzt argumentieren, dass bei uns ja bereits eine Schwangerschaft durch eine ICSI eingetreten ist? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank und viele Grüße
von Twinkle2u am 26.04.2017, 15:19