Ist die Aussage der Krankenkasse oder unseres Arztes richtig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist die Aussage der Krankenkasse oder unseres Arztes richtig?

Hallo Frau Bader, wir versuchen zur Zeit ein zweites Kind zu bekommen. Unser erstes Kind ist 2014 nach einer ICSI geboren worden. Damals wurde uns die Kostenübernahme für 3 ICSI-Versuche von unserer Krankenkasse bewilligt. Damals erfolgte die Kostenübernahme auch noch zu 100%. Die Schwangerschaft trat im ersten Versuch ein. Nun sind wir wieder bei unserem Arzt vorstellig geworden (ich 39, mein Mann 41J. alt). Es wurde ein Behandlungsplan ausgestellt und dieser bei unserer Krankenkasse vorgelegt. Nun wurden diesmal nur 2 Zyklen genehmigt. Der erste Zyklus ist leider mit negativem Ergebnis bereits erfolgt. Auf erneute Ansprache unseres Arztes, dass wir ja auch nur zwei Versuche (diesmal auch nur noch zu 50%) bezahlt bekommen, meinte dieser, dass sei Schwachsinn. Die Krankenkasse hätte drei Versuche genehmigen müssen, da bereits eine Schwangerschaft durch ICSI eingetreten sei und ausreichend Chancen auf eine zweite Schwangerschaft besteht. Daraufhin bin ich erneut zur Krankenkasse gefahren, habe den Behandlungsplan (den mir unser Arzt freundlicherweise wieder mitgegeben hat) vorgelegt und habe um die Genehmigung des dritten Versuches gebeten. Die Krankenkasse wiederum meint, unser Arzt liege falsch. In den "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung" stehe: "Bei der ICSI besteht -....- eine hinreichende Erfolgsaussicht bereits nach zweimaliger vollständiger Durchführung der Maßnahme dann nicht, wenn in beiden Fällen eine Befruchtung nicht eingetreten ist." Hat die Krankenkasse Recht? Oder kann man in unserem Fall tatsächlich wie unser Arzt argumentieren, dass bei uns ja bereits eine Schwangerschaft durch eine ICSI eingetreten ist? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank und viele Grüße

von Twinkle2u am 26.04.2017, 15:19



Antwort auf: Ist die Aussage der Krankenkasse oder unseres Arztes richtig?

Hallo, da kenne ich mich wirklich nicht aus, bitte fragen Sie mal im KiWu-Expertenforum. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2017



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankenkasse verlangt trotz Beschäftigungsverbot(späterer Abort) eine Krankschre

Guten Tag, ich wurde von meinem Hauptarbeitgeber Anfang Mai '21 nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Dies teilte ich meinem Arbeitgeber, wo ich eine geringfügige Arbeit nachgehe, mit. Die stimmten mit einem BV ein. Da die Schwangerschaft sehr früh festgestellt wurde, konnte ich noch keinen Nachweis eines...


Schwanger und selbstständig in Elternzeit - Krankenkasse

Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit ...


Elternzeit verlängert (kein Elterngeld mehr). Wer zahlt die Krankenkasse?

Hallo liebe Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Ich wollte nur 12 Monaten EZ nehmen und das Elterngeld beziehe ich auch nur die ersten 12 Monaten (so habe ich es beantragt). Jetzt will/muss ich aber die Elternzeit für 6 Monate verlängern. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Viele sagen aber, we...


Verbeamtung in der Elternzeit und Zahlung von Krankenkasse Beiträge

Hallo zusammen, ich bin gerade in der gleiche Situation. Ich wurde am Anfang der Elternzeit verbeamtet und bin in der Besoldungsgruppe A9 schlechter gestellt als A8, da A8 die Krankenkasse Beiträge erstattet bekommen und ich mit meinem Elterngeld, das auf Basis des Nettogehalts von meinem Angestelltenverhältnisses berechnet wurde und deswegen ge...


Krankenkasse Kündigt Familienversicherung vom Kind

Hallo Ihr Lieben, Ich habe einen Brief von der KK bekommen und bin aus allen Wolken gefallen: mir wird Rückwirkend die Versicherung gekündigt weil ich „angeblich“ ein Formular nicht einreicht hätte. Wie kann das sein? Ich weiß, dass ich es abgeschickt habe und nun sowas? Ich zahle doch regelmäßig ein und außerdem ist mein Kind seit 10 Jahren dort ...


Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Sehr geehrte Frau Bader, liebe RuB-Community, Nach einer Fehlgeburt im Mai bin ich direkt im nächsten Zyklus erneut schwanger geworden und wir freuen uns riesig. Hier hab ich schon einiges über Krankengeld (beziehe ich aktuell auch), Beschäftigungsverbot etc. gelesen. Und nun bin ich verwirrt. Ihr könnt mir hoffentlich helfen wieder Durchblic...


ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mich im Rahmen meiner 1. Schwangerschaft vom 13.08.21-19.11.21 im Mutterschutz befunden. Nach 12 Monaten Elternzeit wurde Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zum 02.04.23 beendet. Berechnungsgrundlage für das Mutterschaf...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich probiere es noch einmal möglichst klar zu schildern, danach lasse ich Sie auch in Ruhe ;) Als Grundlage für die Berechnung des aktuellen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dienen die Abrechnungen Mai/Juni/Juli 2021 (aufgrund der Elternzeit meines 1.Sohnes). In der Juli-Abrechnung kam es damals zur doppelten Auszahlu...