Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade im 13.Monat der Elternzeit meines ersten Kindes und bin wieder schwanger geworden - ET am 4.4.2016.Die erste Elternzeit plante ich bis 9/2016. In dieser Situation wollte ich vorzeitig die Elternzeit unterbrechen, womit ab November kriege ich kein Elterngeld mehr und mein Mann ist gerade arbeitslos. Deswegen wollte ich bis zum 1.12.15 in die Arbeit zurueckkehren und informierte die Personalabteilung ueber Unterbrechung und zweite Schwangerschaft. Die PA schieb mir, dass sie den Antrag lehnen ab, weil je nach neue Vorgabe kann ich nicht beschäftigt werden darf (neue Rechtlinien fuer die Arbeit auf der Psychiatrie-Station). Also der Arbeitgeber will mich nicht wieder aufnehmen und ab sofort habe ich kein Geld. Was soll ich jetzt am besten tun? Ich wollte einfach Paar Monate vor der Entbingung wieder arbeiten - wie bei der ersten Schwangerschaft. Andere Sache ist, dass ab November bin ich in "Leermonate" sodass meine nächste Elterngeld spuerbar nidrig wird. Vielen Dank fuer Ihre Hilfe!!! Mit freundlichen Gruessen, Hana

von Hana17 am 09.11.2015, 19:18



Antwort auf: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

Hallo, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, wenn sich die wirtschaftliche Situation plötzlich verändert hat, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit des Ehemannes. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Arbeit gar nicht angetreten werden kann, wann ein Beschäftigungsverbot besteht. Sie müssen sich also woanders eine Tätigkeit suchen und hoffen, dass der Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

Ja, das ist ok so, denn Du würdest ja gar nicht arbeiten können und hattest Dich auch anders festgelegt. Hast Du denn überhaupt einen Betreuungsplatz für das Kind ? Dein Mann kann sie Betreuung nach hat übernehmen wenn er ALG1 bezieht.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 19:34



Antwort auf: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

Ja die Betreuung durch Tagesmutter, mein Mann bezieht kein ALG1 weil keinen Anspruch hat.

von Hana17 am 09.11.2015, 19:46



Antwort auf: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

Wovon lebt ihr dann ? Lasse Dir die Ablehnung schriftlich geben vom AG, nehm eine Bescheinigung über die Betreuungszeiten mit und beantrage ALG1 in Elternzeit. Dann kommt zumindest etwas Geld in die Kasse. Vielleicht findest Du auch noch etwas, was natürlich schwer wird , da man wohl die Schwangerschaft schon sieht oder ?

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 19:49



Antwort auf: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

bis jetzt lebten wir von Elterngeld und deswegen wollte ich in dieser Situation wieder arbeiten gehen. Die Schangerschaft ist leicht sehbar aber in Elternzeit kann ich keine neue Arbeit nehmen, weil ich andere Arbeitsvertrag habe. Uebrigens, danke! fuer deine Reaktionen :)

von Hana17 am 09.11.2015, 20:34



Antwort auf: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

Doch, kannst Du wenn Dein AG Dir nichts anbietet dann muss er zustimmen dass Du in der Elternzeit woanders arbeiten kannst. Und dementsprechend kannst Du auch ALG1 in Elternzeit beantragen.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 20:36



Antwort auf: Ist die Ablehnung der Unterbrechung der Elternzeit rechtlich richtig?

Natürlich kannst Du woanders arbeiten. Dein eigentlicgher vertrag ruht ja. Du darfst halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten, nicht bei einem direkten Konkurrenten arbeiten und Du benötigst das OK deines eigentlichen AG. der das aber auch dann auch schon sehr konkret begründen muss wenn er sein OK nicht gibt. Hast Du Kinderbetreuung gesichert, Dein Ag bestätigt das er dir keine TZ-Stelle geben kann, dann kannst du über die Stunden welche du arbeiten möchtest auch anteilig ALG1 beziehen. ist zwar für das neue Elterngeld auch eine Nullrunde, würde aber eure jetzige Situation evtl etwas entspannen. Übrigens, auch dann wenn Du schwanger bist, du musst nur arbeitswillig sein.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 21:02



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