Guten Tag Frau Bader,
ich befinde mich derzeit in der Elternzeit für meinen ersten Sohn (Geburtstag 13.01.2014).
Die Elternzeit hatte ich erst auf zwei Jahre und dann aber verlängern müssen, da ich aus gesundheitlichen Gründen bisher nicht in meinen Job (Rettungsdienst) zurück konnte, da ich kurz nach der Entbindung einen Bandscheibenvorfall hatte und dort dann auch noch Arthrose diagnostiziert wurde.
In der ganzen Zeit wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation durchgeführt, welche auch nachgewiesen werden können.
Nun zu meiner Frage, jetzt bin ich wieder frisch schwanger und mache mir natürlich Sorgen wie es finanziell weiter geht. Eigentlich würde mir ja nur der Mindestsatz an Elterngeld zustehen. Besteht die Möglichkeit auf Grund der gesundheitlichen Situation, dass die komplette aktuelle Elternzeit bei der Berechnung des neuen Elterngeldes "ausgeklammert" wird?
Meine Elternzeit habe ich erst letzten Monat verlängert bis zum dritten Geburtstag meines ersten Kindes. Diese würde ja vorab zu Gunsten des neuen Mutterschutzes enden, ist das richtig?
Ich danke Ihnen schon vorab für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
von
lilana
am 20.05.2016, 08:49
Antwort auf:
Ist der Zeitraum der Elterngeldberechnung unter Krankheit anders zu berechnen?
Hallo,
Nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2016
Antwort auf:
Ist der Zeitraum der Elterngeldberechnung unter Krankheit anders zu berechnen?
Nein. Das ändert nichts.
Selbst ohne Elternzeit wären alle Monate mit dann Krankengeld mit 0€ gewertet worden. Was Du bekommen hättest, eine Verlängerung wäre nicht notwendig gewesen, ist nun aber nicht mehr abzuändern.
Zum Mutterschutz kannst Du die Elternzeit beenden.
Das Elterngeld wird beim Mindestsatz bleiben.
von
Sternenschnuppe
am 20.05.2016, 08:55
Antwort auf:
Ist der Zeitraum der Elterngeldberechnung unter Krankheit anders zu berechnen?
Nee, das dürfte egal sein wegen Elterngeld. Aber, das wäre ja auch der Fall gewesen wenn du bei zwei Jahren geblieben wärst. Nur die ersten 12 Monate der Elternzeit wo du Elterngeld bei voller Auszahlung bekommen hast wären ausgeklammert worden.
Und nein, die laufende Elternzeit endet nicht automatisch mit dem neuen Mutterschutz, die musst du entsprechend selbst zum neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es wenigstens das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Beendest du die laufende Elternzeit nicht, laufen Elternzeit und Mutterschutz gleichzeitig. Und du würdest nur den Anteil Geld von den KK bekommen.
Mitglied inaktiv - 20.05.2016, 08:59