Frage: Ist das wirklich Recht???

Hallo, ich bin nun wirklich mit meinem Latein am Ende und zweifele am deutschen Rechtssystem. Wenn Sie es nun nicht schaffen, mir zu erklären, wie die folgende Geschichte zu erklären ist... Ich bin total verzweifelt! Ich werde versuchen, den Sachverhalt möglichst kurz aber korrekt zu schildern: Mutterschutzgesetz wird mit Füßen getreten Ich (34 Jahr alt, ausgebildete Journalistin, im letzten Jahr als PR-Referentin tätig) wurde Anfang 2002 schwanger, bekam aber im Juli 2002 von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot in Anlehnung an das Mutterschutzgesetz ausgesprochen. Vorausgegangen war eine 5 1/2 wöchige Krankenzeit wegen des Verdachts auf die frühzeitige Beendigung der Schwangerschaft. Blutungen und Unterleibsschmerzen zwangen mich sogar ins Krankenhaus in der 11. Woche. 10 Tage war ich im Juni 2002 wieder im Büro - in meiner Tasche ein Attest, dass ich keine Dienstreisen unternehmen dürfe und dass ich vermehrt Ruhepausen wahrnehmen solle - und fand folgende Arbeitsbedingungen vor: zunächst gab es bereits ohne mein Wissen einen Nachfolger für mich, der meinen Schreibtisch in Beschlag genommen hatte, obwohl in der vorangegangenen Zeit mindestens ein Mal die Woche telefonischen Kontakt zu meinem Vorgesetzten hatte zur Zeit der Fußball-WM und mit dem einzigen TV auf der Etage war mein Arbeitsplatz beliebter Tummelplatz für Fußballfans, so dass an Ruhe nicht zu denken war einen Ruheraum gab es nicht (auch wenn inzwischen das Gegenteil behauptet wird) auf Nachfrage wurde ich statt dessen von einem zum anderen "durchgereicht", weil niemand für die Klärung dieser Frage kompetent genug war mein direkter Vorgesetzte wiegelte nur ab und sagte mir: "Man arbeitet dran, einen Ruheraum einzurichten." (Unglaublich, dass es nicht schon längst einen gab, entband doch meine Kollegin aus dem gleichen Büro im Mai 2002 eine gesunde Tochter. Muß es nicht persé einen Ruheraum für Schwangere geben - egal, ob gefährdet oder nicht?) am 10. Tag meiner Rückkehr gab es - nachdem ich mich mehrmals laut über die üblen Zustände beklagt hatte - zu einem Gespräch mit dem Personalleiter. Zwar bestreitet er heute, dass das Gespräch so gelaufen sein soll, wie ich es erlebt habe, doch für mich war dieses Gespräch die Krönung. Er erkundigte sich danach, ob ich noch weiter "risikoschwanger sein wolle"; er erinnerte mich daran, dass ich bei einer erneuten Krankschreibung bitte das "alte Leiden" angeben solle (wegen der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse); und er warnte mich, gar den Arzt zu wechseln, der möglicherweise ein anderes Leiden finden könne. Nach diesem Gespräch, dass alles andere als freundschaftlich gemeint war, war ich psychisch stark angeschlagen. Nicht nur, dass mich auf Schritt und Tritt die Angst um mein Kind begleitete, nein, nun mußte ich mir auch noch hanebüchene Unterstellungen anhören. Es konnte der Eindruck entstehen, dass ich meine Schwangerschaft nur vorschiebe, um "auf krank zu machen". Unglaublich!!! Das folgende Wochenende reichte nicht aus, um meine angeschlagene Psyche wieder aufzubauen, so dass ich montags zu meinem Arzt ging. Dieser sprach zunächst eine AU aus, um mich aus der "akuten Gefahr" zu nehmen und um Zeit zu haben, die folgenden Schritte zu entscheiden. In Absprache mit dem Amt für Arbeitsschutz Essen, Herrn Koopmann, sprach er mir dann ein Beschäftigungsverbot aus. Mein Arbeitgeber behauptet nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes schlicht, ich sei krank und verweigerte die Zahlung meines Gehaltes, wozu er nach dem Gesetz verpflichtet gewesen wäre. Vor Gericht reichte ich Klage ein, dass mein Arbeitgeber doch bitte zahlen möge... Meine Klage wurde nun abgewiesen mit der Begründung, ich hätte mir das Beschäftigungsverbot durch Lügen erschlichen. Seit letztem Freitag ist nun auch klar, dass die Berufung gescheitert ist, weil auch das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf meinem Arbeitgeber mehr Glauben schenkte als mir. So wurde der Personalleiter als Zeuge gehört, ich allerdings nicht. Er nutze selbstverständlich die Gelegenheit, sämtliche Mobbingvorwürfe zu verneinen - was sonst? Wer hätte das nicht getan? Schließlich findet Mobbing hinter geschlossenen Türen statt und wird ganz sicher nicht vor Gericht zugegeben... Nun bin ich mit meinem Latein - wie gesagt - wirklich am Ende: Ich habe nie etwas Unrechtes getan. Ich war schwanger und hatte Angst um mein Kind! Ich habe meinem Arzt und dem Amt für Arbeitsschutz vertraut, das Richtige zu tun. Und das Ergebnis: jede Menge zusätzlicher Streß und Ärger - viele Tränen,Unterleibsschmerzen, frühzeitige Wehen etc. (aber gottseidank letztlich einen gesunden Sohn!) starke finanzielle Einbußen, da ich weder von meinem Arbeitgeber noch von meiner Krankenkasse Geld erhielt. Niemand fühlte sich plötzlich verantwortlich, mein Mann und ich standen plötzlich nur noch mit einem Gehalt da. Wissen Sie wie teuer es ist, sich auf ein Baby einzustellen??? Wir hatten Kredite, die wir plötzlich nicht mehr bezahlen konnten usw.... Wir waren auch darüber verzweifelt - und dazu immer die unterschwellige Angst, dass ich durch diesen ganzen Ärger am Ende doch noch das Kind verlieren könne! Das deutsche Recht unterstellt mir, gelogen zu haben und damit ist alles erledigt. Ist das wirklich das deutsche Recht? Darf das sein? Wer zahlt nun mein entgangenes Gehalt, das sich auf ca. 8.000 € beläuft? "Einer Schwangeren dürfen keine finanziellen Einbußen entstehen." heißt es im Mutterschutzgesetz. Daß ich nicht lache! Wer setzt sich für mein Recht ein? Ich bin für alle Tipps und Hinweise dankbar. Vorab schon ein dickes Dankeschön. :-) Viele Grüße Corina

Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 19:26



Antwort auf: Ist das wirklich Recht???

Hallo, sorry, dass kann ich nicht alles lesen. Bitte kurz + prägnand. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2003



Antwort auf: Ist das wirklich Recht???

Hey Corina, natürlich kann ich Dir keine Rechtauskunft geben, aber bei Dir scheint es ja Megaschei.... gelaufen zu sein. Das tut mir echt leid. Sollte doch die Schwangerschaft eine Zeit der Freude und des Glücks sein. AUf jeden Fall herzlichen Glückwunsch zu Deinem Sohn. Meines Wissens ist ein vom Arzt ausgesprochenens Beschäftigungsverbot nicht anfechtbar. GGF. müßte Du Deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit er dazu eine Aussgae machen kann. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichte das Mutterschutzgesetzt einzuhalten. Da werden ja ganz klar die Anforderungen an den Arbeitplatz, Arbeitszeit und Arbeitsbedinungen festgelegt, haben es jetzt leider nicht zur Hand, aber du kannst es bestimmt schon auswendig. Auf jeden Fall kann man das nicht einfach so hinnehmen, hast Du denn einen Anwalt ? Unterstützung findest Du auch beim Amt für Arbeitssicherheit, früher Gewerbeaufsichtsamt und auch bei Deiner Krankenkasse. Bleib dran ! Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 20.09.2003, 12:33



Antwort auf: Ist das wirklich Recht???

Hallo, um den Sachverhalt darzustellen, lässt sich die Situation leider nicht kürzer fassen. Schade, dass eine fundierte Antwort an der Länge eines Beitrages scheitert... :-( Schöne Grüße

Mitglied inaktiv - 22.09.2003, 20:26



Antwort auf: Ist das wirklich Recht???

Hallo, danke für Deine lieben Worte. Leider greifen Deine Tipps nicht. Ich HABE meine Arzt von der Schweigepflicht entbunden. Ich HABE das Amt für Arbeitsschutz eingeschaltet. Ich HABE meine Krankenkasse eingeschaltet. Ich habe sogar Unterstützung von der Presse und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und so weiter erfragt. NIX! Gar nichts hat genützt. Ich stehe mit meinem Problem ganz allein, keiner hält sich für zuständig. Deshalb bin ich ja so verzweifelt... Trotzdem lieben Dank für Deine ANtwort! Schönen Gruß Corina

Mitglied inaktiv - 22.09.2003, 20:30



Antwort auf: Ist das wirklich Recht???

hallo corina! das ist ja mehr als sch... bei dir gelaufen. tut mir echt leid. vielleicht kannst du dir hilfe bei der pro familia oder beim jugendamt holen oder in sonst einer sozialen einrichtung? ich bin aber der meinung daß du von irgendwo geld bekommen mußt. wenn das beschäftigungsverbot aufgehoben wird dann muß doch eigentlich die krankenkasse zahlen. das ist zwar etwas weniger aber besser als nix. erkundige dich, so geht das doch nicht... viel glück! LG

Mitglied inaktiv - 22.09.2003, 23:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitsaufnahme mit BV, recht auf Kitaplatz?

Guten Abend, Schwanger Arbeitslos geworden. Beworben, unbefristetes Jobangebot erhalten als Erzieherin. Eigenes Kind >3, das vorher noch keinen Kitaplatz hat, bekommt durch den Erziehervertrag Priorität und erhält 6std/ t Kitaplatz. Eingewöhnung startet, vor dem ersten Arbeitstag Schwangerschaft bekannt gemacht (25ssw). BV wegen corona und CMV ...


Recht auf volles Alg1 bei fehlender Betreuung?

Liebe Frau Bader, ich habe leider bisher keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn (13,5 Monate) erhalten. Bemühungen meinerseits sind nachweisbar und ich habe im Februar auch Bedarf ab sofort angemeldet (die nun zuständige Sachbearbeiterin hat aber erst Ende März einen Termin für mich frei). Nun endet Mitte des Monats mein Elterngeldbezug und d...


Wer ist im Recht

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich habe ein Pflegekind 7 Monate alt und seit er bei uns ist seit Februar diesen Jahres gehe ich 2x pro Woche arbeiten montags und mittwochs da mein Mann dort Homeoffice nehmen kann. Selten und nur bei bestimmten Sachen muss er tauschen zb Montag und Freitag. Das habe ich auch so ...


Recht auf Urlaub in den Ferien?

Ich arbeite in einem Team von 4 Leuten, 1 Mann hat eine Partnerschaft, 2 sind Singles. Ansage: Urlaubsplanung bis Ende März abgeben. Jetzt habe ich die Zusage vom Vater vom Kleinen bekommen, dass wir uns den Urlaub in den Sommerferien aufteilen können. Habe also Urlaub eingereicht. Böses Erwachen: alle Kinderlosen haben Urlaub in den Ferien ein...


Recht auf Korrektur Sprachentwicklungsbogen im Kindergarten (Rechtsgrundlage?)

Guten Tag Frau Bader, mein Kind geht in einen Kindergarten, wo sein Sprachentwicklungsstand anhand des BaSiK-Bogens bewertet wird (BaSiK = „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“). Mit diesem Verfahren sind wir auch einverstanden: Wir haben schriftlich der Beobachtung zugestimmt und möchten auch...


Hat der Arbeitgeber Recht auf Vorlage des Kinderbetreuungsvertrages?

Guten Tag Frau Bader, bei mir gibt es Streitigkeiten über die Verteilung meiner wöchentlichen Arbeitszeit im neuen Teilzeitvertrag und mein Arbeitgeber möchte nun den Betreuungsvertrag mit den Betreuungszeiten sehen. Ist das rechtens? Beste Grüße und vielen Dank vorab!


Recht auf Arbeitsplatz-erhalt als „expat-wife“?

Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...


Recht auf Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern d...


Recht auf Einsicht in die Patientenakte meines Kindes

Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,d...


Recht zur Verschwiegenheit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lüge...