Hallo Fr. bader,
da mein Erziehungsurlaub nun im November endet, habe ich an meine alte Arbeitsstelle ein Kündigungsschreiben geschickt, und gebeten mir auch noch meinen Urlaub auszuzahlen.
Mein Kind ist Dez. 2000 geboren, seit dem war ich durchgehend in Erziehungsurlaub mit nunmehr 3 Kindern.
meinen Urlaub konnte ich damals nicht nehmen wegen personellen Engpässen.
Nun sind wir aber weggezogen, und ich kann dort nicht mehr arbeiten.
Nun bekomme ich ein Schreiben von deren rechtsanwalt, dass kein vergütungsanspruch für Urlaub etc besteht.
was nun?
Kann das sein, oder soll ich auch den RA einschalten.
Liebe grüße und vielen dank
Reni
Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 15:37
Antwort auf:
Ist das rechtens?
Hallo,
eine Ausbezahlung ist erst zum Ende des Vertrages möglich.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2007
Antwort auf:
Ist das rechtens?
Schrein dem Anwalt, ersolle sich doch Bitte § 17 BEEG oder §17 BErzGG lesen und auch verstehen.
Dann solle er nochmals über seine unkorrekte Antwort nachdenken :-)
Für Dich:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 21:30
Antwort auf:
Ist das rechtens?
Der Anwalt hat leider Recht. Du hast zwar Anspruch auf den Urlaub, aber nicht auf Ausbezahlung. Du kannst ihn im Anschluss an die Erziehugszeit nehmen, aber nicht auszahlen lassen. Das ist ein Unterschied.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 22:30
Antwort auf:
Ist das rechtens?
Hallo !
Aber sie hat zum Ende des Erziehungsurlaubes gekündigt und da muß der Arbeitgeber den Urlaub doch auszahlen !?
lg safrarja
Mitglied inaktiv - 02.10.2007, 08:43