Frage: Ist das erlaubt ?

Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich bin zur Zeit in der 21.SSW. Vorletzte Woche Mittwoch habe ich von meinem Chef eröffnet bekommen, daß meine Abteilung, die ich eh seit Monaten alleine besetzte, dicht macht. Er verlangt jetzt von mir eine schnelle Entscheidung wie lange ich meinen Erziehungsurlaub nehmen möchte. Außerdem soll ich jetzt, bis die Abteilung völlig schließt die restliche Arbeit dort erledigen und mich zusätzlich in einer anderen Abteilung für die letzten beiden Monate bis ich zuerst in Urlaub und dann in Mutterschutz gehe, einarbeiten. Vor allem bedeutet das für mich: Völlig andere Arbeitszeiten (evtl. inkl, Samstag), doppelte Belastung weil ich zwischen zwei Abteilungen hin und her geschoben werde und eine völlig andere Arbeit noch dazu. Wenn ich diesem Vorschlag nicht zustimme, kann ich auch noch in eine komplett andere Filiale versetzt werden.. Zu guter letzt wurde mir noch gesagt, daß ich möglichst lange Erziehungsurlaub nehmen soll, sonst müßte er eine der anderen Kollegen entlassen. Er hat mich also versucht unter Durck zu setzen. Ich habe mich so aufgeregt , daß mein Mann mich abends noch in die Uniklinik gefahren hat, weil ich einen ultraharten Bauch hatte. Den habe ich übrigens schon fast zwei Wochen, dadurch das ich eh in der Abteilung alleine sitze und schon genügend Streß habe. In der Klinik wurden dann vorzeitige Wehen festgestellt. Meine Frage ist jetzt: Darf mein Chef sowas überhaupt mit mir machen? Vielen Dank für die Antwort. Tanja

Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 14:37



Antwort auf: Ist das erlaubt ?

Hallo, lassen Sie sich von Ihrem Frauenarzt (Beschäftigungsverbot?), dem Gewerbeaufsichtsamt bzw. einem Kollegen vor Ort beratne u nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2006



Antwort auf: Ist das erlaubt ?

Zue Dauer Deiner Elternzeit musst Du Dich erst 6 Wochen vor Antritt äußern, vorher nicht. In welcher Branche arbeitest Du? Mußt / darfst Du denn überhaupt Samstags arbeiten? Wende Dich an das zuständige Aufsichtsamt, vermutlich Gewerbeaufsichtsamt und lasse Dich beraten. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.07.2006, 14:54



Antwort auf: Ist das erlaubt ?

Hallo, also gegen den psychischen DRuck hilft nur ein dickes Fell und gut informiert zu sein. Wenn Du den ERziehungsurlaub unmittelbar nach dem Mutterschutz nehmen möchtest, musst Du das spätestens 2 Wochen nach Geburt mitteilen, das ist in der Regel 6 Wochen vor Ende MuSchu. Nimmst Du ihn später gilt eine Frist von 8 Wochen vor Antritt (für Dich wohl eher nicht eine Option?!). Insofern lass Dihc da nicht unter Druck setzen, wenn Du es noch nicht sicher weißt. Wenn Du es aber schon weißt, ist es ein Gebot der Fairness, es auch früher und nicht auf den letzten Drücker mitzuteilen. Aber niemand kann Dich jetzt zwingen, Dich festzulegen. Was den Einsatz in anderen Abteilungen oder an anderen Standorten angeht, musst Du einfach mal lesen, was im Arbeitsvertrag steht. In unserer Firma ist immer ein Klausel drin, dass der Arbeitnehmer auch in anderen Bereichen eingesetzt werden darf, eine Gehaltskürzung aber damit nicht verbunden. Ein Standortwechsel ist bei uns laut AV nicht vorgesehen, aber wohl "die Arbeitszeiten richtigen sich nach den betirieblihen Erfordernissen und werden vom AG festgelegt". Also für diese Fragen musst Du einfach deinen Vertrag prüfen, vielleicht gibts auch Tarifverträge bei Euch oder einen BEtriebsrat, wo Du Dich informieren kannst. Gruß und nur die Ruhe Tina

Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 11:50