Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit dem 20.10 in Mutterschutz, und habe nun von der KK mein Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Geburt bekommen. 13 Euro pro Tag. Von meinem Arbeitgeber hatte ich für Oktober mein ganz normales Gehalt auf dem Konto, also für den kompletten Oktober. Hätte mir mein Arbeitgeber nicht eigentlich nur anteilig mein Gehalt, also bis 19.10. überweisen müssen, und den Rest als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Ist es nicht so, dass dieser Zuschuss dann Steuer- und Sozialabgaben befreit ist? Oder täusche ich mich da, und es macht keinen Unterschied?! Herzlichen Dank im Voraus! Ella
von Ella850 am 03.11.2015, 11:22