Hallo,
Folgendes: ich habe in 4 Wochen Entbindungstermin und wir haben irgendwie versäumt beim Arbeitgeber meines Mannes Elternzeit für den ersten Lebensmonat zu beantragen. Er hat seinen Chef nun heute gefragt ob er noch zustimmen würde. Und er sagte nein! Der Chef möchte, dass er die 2 Monate Elternzeit im Winter nimmt (weil im Winter die auftragslage schlechter ist) nun haben wir folgendes vor: wir wollen fristgerecht für den 2. Lebensmonat und im August Elternzeit beantragen. Und dazuschreiben, dass wir alternativ den 2. Monat im Winter nehmen würden wenn er zustimmt, dass mein Mann im ersten Lebensmonat zu Hause bleiben kann. Ist das Erpressung. Oder kann man den Vorschlag so unterbreiten? LG Stefanie
von
ichdiesteffi
am 25.01.2013, 19:36
Antwort auf:
ist das Erpressung?
Hallo,
der Arbeitgeber kann nicht vorschreiben, wann die Elternzeit zu nehmen ist. Auf der anderen Seite die Fristen eingehalten werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013
Antwort auf:
ist das Erpressung?
Naja, was der Chef macht ist nicht rechtens, da er die Elternzeit nicht bestimmen kann. Also klar, für den ersten Monat ist die Frist verstrichen, aber er kann nicht sagen beide im Winter.
Von daher würde ich Euren Vorschlag eher als Vergleichsangebot sehen.
Er bekommt doch noch den ersten und der Chef einen Wunschmonat im Winter.
von
Sternenschnuppe
am 25.01.2013, 19:45
Antwort auf:
ist das Erpressung?
Na ist doch noch Winter, schau mal aus dem Fenster *g*.
Ich würde dem Chef einfach Kompromiss anbieten, das Dein Mann evtl je nach Auftragslage kurzfristig entscheidet.
Bin mir aber nicht sicher wie das wegen Elterngeld zählt, ich glaube da müssen die beiden Monate zusammenhängen.
Mitglied inaktiv - 25.01.2013, 21:10
Antwort auf:
ist das Erpressung?
es ist doch grad winter....
ich würde den chef erstmal mündlich auf diesen vergleich ansprechen, kann schon etwas als erpressung rüber kommen, vielleicht lässt er sich darauf ein, dann könnt ihr es schriftlich festhalten,aber wenn ihr das jetzt so schreibt, hat er was in der hand und kann euch nachher noch an die karre fahren!
von
CKEL0410
am 26.01.2013, 08:30