Frage: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Ich weiß, dass die Frage nach einer Schwangerschaft an Frauen nicht zulässig ist. Wie ist das beim Ehemann? Mein Mann und ich arbeiten im gleichen Unternehmen, aber in verschiedenen Bereichen. Jetzt ist mein Mann von MEINEM direkten Vorgesetzten gefragt worden, ob ich schwanger sei. Ist das etwa zulässig, weil er nicht die betroffene Frau ist?

von basis am 19.05.2019, 20:15



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Hallo, nein, ist nicht zulässig. Hier geht es um Fragen aus dem Privatbereich und die sind unzulässig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2019



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Interessante Frage. Ich würde aber sagen, da es trotzdem um dich geht, dürfte dein Mann auch eine falsche Antwort geben. Bin auf Fr. Baders Antwort gespannt! Warst du jetzt krank geschrieben?

von malini am 19.05.2019, 21:12



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Ja, bin seit etwas über vier Wochen, mit nächster Woche dann fünf, krankgeschrieben, bzw war zwischendurch planmäßig eine Woche im Urlaub, erst Kind-Krank, dann für mich selbst - zwei verschiedene Ärzte, zwei verschiedene Diagnosen (weiß der AG natürlich nicht), zufällig halt alles hintereinander. Mein Vorgesetzter sieht die AUs nicht, da die über das Sekretariat direkt an die Zentralverwaltung gehen. Er wäre allein nie auf die Idee gekommen.

von basis am 19.05.2019, 21:34



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Der Mann muss die Frage nicht beantworten bzw. nicht wahrheitsgemäß beantworten. Arbeitnehmer müssen überhaupt keine privaten Fragen beantworten, sofern nicht die Arbeitstätigkeit berührt wird. (Ist der Bänker wegen Finanzbetruges verurteilt, so ist es tatsächlich eine zulässige Frage.) Kind ist aber ja vermutlich schon in den Brunnen gefallen? Gute Besserung Dir.

von HeyDu! am 19.05.2019, 21:45



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Er hat wahrheitsgemäß geantwortet, dass wenn seine Frau ein Kind bekommen würde, sie ja schwanger und nicht krank wäre. Danke!

von basis am 19.05.2019, 21:48



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Gut gekontert :-) Der Mann als Arbeitnehmer hat keine Offenbarungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Frage Schwangerschaft. Man kann dem AG nur schlecht einen Strick daraus drehen. Er hat es halt versucht

von HeyDu! am 19.05.2019, 21:57



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Coole Reaktion von deinem Mann! Alles Gute für dich!

von malini am 19.05.2019, 22:04



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Gut zu wissen, danke! Einen Strick will ich dem Fragensteller gar nicht draus drehen. Er hat es sicherlich nicht böse gemeint. Ich denke auch, dass er persönlich es nicht als Vorgesetzter gefragt hat, man kennt sich halt schon ewig persönlich. Mir geht eher gegen den Strich, dass das Sekretariat scheinbar aus dem Arztstempel etwas mutmaßt und dann Gerüchte verbreitet, die zu dieser Frage führt. Die Geruchte hat er selbst bestätigt, als mein Mann fragte, wie er darauf kommt. In dem Zusammenhang hat mich aber dann, nachdem mein Mann mir das vorhin erzählt hat, interessiert, ob er im Falle des Falles hätte antworten müssen und man IHM bei einer Lüge einen Strick draus drehen könnte. Gut zu wissen, dass er selbst, wenn dem so wäre, hätte lügen können.

von basis am 19.05.2019, 22:10



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Ja, da kann er unbesorgt sein.

von HeyDu! am 19.05.2019, 22:12



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

bin seit etwas über vier Wochen, mit nächster Woche dann fünf, krankgeschrieben, bzw war zwischendurch planmäßig eine Woche im Urlaub, erst Kind-Krank, dann für mich selbst - zwei verschiedene Ärzte, zwei verschiedene Diagnosen ... Bei einer derartigen Anhäufung von Fehlzeiten mit verschiedensten Begründungen musst du einfach auch damit rechnen, dass der AG hinterfragt, evtl sogar nachforschen läßt. Denn wer krank feiert, risikiert eine Kündigung - übrigens greift da auch kein Kündigungsschutz nach MuSchG, falls man einen schweren Vertrauensbruch begeht. Der AG hat dich ja nicht einfach nur so eingestellt, um Gehalt zu zahlen, sondern um eine Arbeitsleistung zu bekommen. Man muss die Frage nicht beantworten - andererseits gilt nach MuSchG auch die Mitteilungspflicht "Frau soll ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt geben, sobald sie davon Kenntnis hat". Weil diese Pflicht nicht sanktioniert wird, wird sie oft einfach unterschlagen. Ich würde es als ein Alarmzeichen sehen, wenn ich im Unternehmen 5 Wochen weg bin, und niemand fragt nach mir. Dann stimmt was nicht! Dann ist man nämlich abgeschrieben.

Mitglied inaktiv - 20.05.2019, 08:26



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Uriah unterstellt "krank feiern"... absolut krank :-D

von HeyDu! am 20.05.2019, 09:28



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Hab es auch gerade gelesen.... Manchmal läuft es halt auch doof. Was hier manchmal von Schwangeren verlangt wird, Frage nach BV und Zack neues Opfer. Jeder Mutter, die sich trennt und wegzieht, wird Egoismus vorgeworfen weil sie dem Kind den Vater wegnimmt.

Mitglied inaktiv - 20.05.2019, 09:47



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

"Denn wer krank feiert, risikiert eine Kündigung " Das ist eine bodenlose Frechheit so etwas zu unterstellen! Du bist echt das Letzte! Im übrigen wurde sich nicht nach meinem Gesundheitszustand erkundigt, sondern die konkrete Frage gestellt "Ist XY schwanger?" Du bist einfach widerlich in deinen Behauptungen!

von basis am 20.05.2019, 10:34



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

du bist ja echt ein Klopper. Absolut unsachlich und unverschämt. Aber anderen Fehlverhalten vorwerfen wollen. Dich kann man nicht ernstnehmen. floe

von la-floe am 20.05.2019, 11:18



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Könnt ihr eigentlich richtig lesen? Und gerade HeyDu und andere, ihr empfehlt ja immer wieder das Krankfeiern. HeyDu bist gerade die Richtige, die sich aufregt. ("Getroffene Hunde bellen!") Erst gestern kam wieder so eine unmögliche Empfehlung (krank schreiben lassen im OP). Zur Klarstellung: Ich habe folgendes geschrieben. Bei einer derartigen Anhäufung von Fehlzeiten mit verschiedensten Begründungen musst du einfach auch damit rechnen, dass der AG hinterfragt, evtl sogar nachforschen läßt. Das ist einfach auffällig, und AG wollen dann herausfinden, woran es liegt, dass die ANin ausfällt. Könnte ja auch eben Krankfeiern sein. Könnte auch ein Problem am Arbeitsplatz sein. Dafür hat der Gesetzgeber das Betriebliche Eingliederungsmanagement geschaffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Wenn ich eine Woche krank bin, bittet mich der Chef um ein Gespräch. Das ist seine Pflicht. Man kennt seine Pappenheimer, manche machen einfach krank. Und wie Frau Bader zurecht betont, kann das die Kündigung bedeuten. Auch trotz Schwangerschaft. Ich unterstelle nicht, ich stelle fest, dass man mit einer Reaktion des Arbeitgebers rechnen muss, wenn man so auffällig lange krank/abwesend ist. Und dann noch zwischen zwei AU Zeiten regulär in Urlaub fahren konnte.

Mitglied inaktiv - 20.05.2019, 12:44



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

zitiere dich doch einfach mal vollständig, aus dem Kontext reißen kann ja jeder Bei einer derartigen Anhäufung von Fehlzeiten mit verschiedensten Begründungen musst du einfach auch damit rechnen, dass der AG hinterfragt, evtl sogar nachforschen läßt. Denn wer krank feiert, risikiert eine Kündigung - der letzte Satz kann durchaus als Unterstellung gewertet werden. Außerdem war die TE (wie geschrieben) au u.a. aufs Kind krank geschrieben, also muss das kein Urlaub zwischen 2 Krankschreibungen gewesen sein. Aber jeder liest es so, wie er es möchte, gelle?

von la-floe am 20.05.2019, 12:52



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Es geht Dich einen Dreck an, warum ich krankgeschrieben bin und ich werde das hier garantiert nicht ausweiten, nur damit Du deine Geilheit über das Leid anderer befriedigen kannst. Deine Antwort hat REIN GAR NICHTS mit meiner Frage zu tun und es kann Dir vollkommen egal sein. ob und wie mein AG meinen Gesundheitsstatus nach meiner Rückkehr evaluiert oder einschätzt. Das war NICHT Teil meiner Frage. Und Deine erneute Unterstellung, ich würde krankfeiern, weil ich ja in "Urlaub gefahren" wäre ist schlichtweg erbärmlich und hochmütig. Nur weil jemand geplant Urlaub hat, heißt das nicht, dass dort such eine Urlaubsreise gemacht wird. Dass diese Woche zwischen zwei vollkommen separaten Krankschreibungen lag ist schlichtweg ein verdammt unglücklicher Zufall.

von basis am 20.05.2019, 12:57



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Ich frage mich gerade, liebe Uriah, ob im von Dir angeblich angenommenen Fall (der AG fragt sich, was los ist, und möchte gegebenenfalls eine rechtlich im selbstverständlich zustehende, und evtl. auch im Sinne des AN liegende, Maßnahme einleiten) die Frage "Ist ihre Frau schwanger?" (Häh?) an den Ehemann (!!!!) wirklich geboten wäre. Zum einen ist die Frage am Thema vorbei, zum anderen geht sie an die falsche Person. und da ist auch gar nichts dran schönzureden.

von Strudelteigteilchen am 20.05.2019, 13:01



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

lass dich nicht ärgern von solchen diffamierenden aussagen und unterstellungen. frau bader sagte wie ich es auch tue, dass diese frage nicht zulässig ist. fertig. guck nach dir und ich wünsche dir von herzen, dass es dir bald etwas besser geht!! alles gute!

von mellomania am 20.05.2019, 13:01



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

Uriah, stell Dir vor, ich kann lesen und erfassen. Du hast damit scheinbar Probleme. Ich fühle mich beim Thema: Empfehlung Krankfeiern - überhaupt nicht angesprochen. Weder von Dir, noch von einer Juristin. Meine Auffassung dazu steht weiter oben. Ich möchte mich nicht wiederholen. Es langweilt. Jeder gut bezahlte Anwalt setzt sich für die Belange seiner FREMDEN Mandanten engagierter ein, wie eine Frau (Uriah) in einem Forum für Mütter. Keine Ahnung warum Du so bist, wer keine Empathie empfängt, ist vermutlich auch unfähig Emphatie zu senden. Teile bei mir aus, ich vertrage es aber lass unschuldige uninformierte Fragesteller mit Ausfragerei und Unterstellungen in Ruhe! Menschen ohne Bezug zu §§ sehen nicht sofort Betrug in einer Idee. Aufklären reicht aus! Dein Verhalten ist am Schädlichsten für das Forum. Fehlinfos lassen sich korrigieren. Deine Art und Weise mit Menschen umzugehen leider nicht. Fragesteller, welche eh schon Kummer haben, auf denen trampelst Du mit Vorliebe herum. Such Dir Leute die es verkraften!

von HeyDu! am 20.05.2019, 13:23



Antwort auf: "Ist Ihre Frau schwanger?"

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Mutterschutz-im-OP_196635.htm Im Link ist meine Meinung zu Frau Baders @all zu finden. Mein gestriger Rat einen Arzt aufzusuchen, war wohl auch kein schlechter ;-) Frau Bader schrieb sogar etwas von BV bei Mobbing. Tut Dir bestimmt weh beim Lesen ;-) Also, halte die Hände still.

von HeyDu! am 20.05.2019, 13:30



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