Ist Elterngeld wirklich nicht rückwirkend zu beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist Elterngeld wirklich nicht rückwirkend zu beantragen?

Sehr geehrte Frau Bader, nach dem ich gerade eben und ohne viel Hoffnung das Landeserziehungsgeld beantragt habe, stellt sich mir die Frage, ob ich nicht doch das Elterngeld beziehen hätte können. Folgender Sachverhalt spielte sich ab: Ich habe drei Kinder: Das erste Kind wurde 2005 geboren, aber um den geht es hier nicht. 2008 und 13 Monate später 2009 jeweils noch ein Kind mit meinem Mann bekommen. Als ich mit meinem zweiten Kind schwanger war haben uns andere Eltern leider immer wieder erzählt, dass bei denen das Elterngeld abgelehnt wurde, weil sie angeblich zu viel verdienen würden. Da wir mitten in der Renovierung unseres Eigenheimes steckten und zudem ja zwei kleine Kinder hatten (Kind 1 war ja auch gerade erst 3 Jahre alt) und leider noch weitere familiäre Probleme dazu kamen haben wir einfach nicht drüber nachgedacht die Sachlage nochmals genau zu prüfen. Für Laien ist das alles sowieso sehr schwer zu verstehen. Nun kam es dazu, dass mir eine Freundin im Jahr 2010 bei der Steuererklärung geholfen hat und die war total erstaunt, dass wir kein Elterngeld bekommen würden. Also habe ich mich sofort daran gemacht das Elterngeld erstmal für mein zweites Kind zu beantragen, da man es ja für jedes weitere Kind nur beantragen kann wenn man den Bescheid des vorherigen hat. Es dauerte nicht lange und da rief mich auch schon der Sachbearbeiter meines Antrages an und fragte gleich als erstes, warum ich denn meinen Antrag so spät abgegeben habe. Ich habe ehrlich geantwortet und ihm erklärt, dass wir einfach falsch informiert waren. Daraufhin zählte der Sachbearbeiter freudig auf, wieviel Geld wir doch an den Staat verschenkt hätten. Ich war wie vor den Kopf gestoßen. Auch als ich ihm dann erklärt hatte, dass diese ganzen Anträge für Laien sehr schwer zu verstehen sind, wir mittlerweile 3 Kinder haben, davon waren zwei direkt hintereinander und ungeplante Risikoschwangerschaften, mein großes Kind wird aufgrund von Frühgeburt mehrfach gefördert, zählte er dennoch immer wieder auf, dass wir doch dem Staat einen großen Batzen Geld geschenkt hätten. Nach dem Telefonat war ich fix und fertig und habe mich immer wieder gefragt, warum er denn nochmal angerufen hat um nachzufragen WARUM ich denn den Antrag so spät abgegeben habe wenn ihm doch klar war, dass die Anträge - sowohl für Kind 2 als auch für Kind 3 zu spät eingereicht wurden und somit abgelehnt werden. Er hätte ja einfach auch nur das Ablehnungsschreiben rausschicken können, dass dann auch nach grob geschätzt einer Woche bei uns im Briefkasten lag. Wollte der Sachbearbeiter nur seinen Spaß haben oder gibt es evtl. doch Ausnahmefälle in denen eine spätere Einreichung des Elterngeldes doch noch genehmigt wird? Ich hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen verständlich geschildert. Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen littleFirefighter

von littleFirefighter am 30.06.2012, 23:09



Antwort auf: Ist Elterngeld wirklich nicht rückwirkend zu beantragen?

Hallo, rückwirkend nur 3 Mo. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2012



Antwort auf: Ist Elterngeld wirklich nicht rückwirkend zu beantragen?

Sorry, aber Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat und wird auf Antrag für max 3 Monate rückwirkend gezahlt. Da dein jüngstes Kind schon ca 3 Jahre alt ist, bekommt ihr da nichts mehr! Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.06.2012, 23:27



Antwort auf: Ist Elterngeld wirklich nicht rückwirkend zu beantragen?

Hallo Jedem steht Elterngeld zu und wenn es nur der Mindestumsatz sein sollte. Da habt ihr wirklich Geld verschenkt! Ich glaube nicht das de Sachbearbeiter sich einen spass erlauben wollte,sondern einfach nur nachfragen ob es wirklich so ist oder beim ausfüllen der Anträge ein Fehler unterlaufen ist! Jetzt werdet ihr nichts mehr bekommen das ist klar!

von CKEL0410 am 01.07.2012, 08:17



Antwort auf: Ist Elterngeld wirklich nicht rückwirkend zu beantragen?

Bei Kindern VOR 2007 wurde tatsächlich bei gut verdienenden das Erziehungsgeld abgelehnt. Aber es ging ja ums neu eingeführte Elterngeld, das wirklich durch ALLE Medien, ALLE Geburtsvorbereitungskurse, Hebammenbetreuung, etc ging. Dass da der SB nachfragt und euch das nochmal erklärt ist doch nicht so unverständlich. Da habt ihr ja wirklich Pech gehabt aber "shit happens"... Ich würde mich mal an die guten Freunde von euch wenden.

von Bernsteinelfe am 01.07.2012, 11:12



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