Internet-Kinderwagenkauf (sehr lang)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Internet-Kinderwagenkauf (sehr lang)

Guten Morgen, ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Angelegenheit hierher gehört, aber ich schildere einfach einmal was geschah. Wir "verliebten" uns in einen sehr teueren Kinderwagen. Da der Neupreis sich allerdings bei eintausend Euro bewegt und wir dies uns beim besten Willen nicht leisten können, suchten wir über das Internet nach einem gebrauchten Modell. (Bei "xbay" gehen die Kinderwagen im Schnitt für 600 Euro weg.) Also gab ich hier auf der Flohmarktseite eine Gesuche auf. Ungefähr eine Woche später meldete sich ein Verkäufer bei mir unter dem Nicknamen "babydiscount" und teilte mir mit, dass er das gesuchte Kinderwagenmodell hätte und diesen für einen Preis in Höhe von 400 Euro (inklusive Versandkosten) verkaufen würde. Er bat bei Interesse um meine Emailadresse um mir Bilder des Kinderwagens zukommen zu lassen. Zum Abend, eher zur Nacht hin, bekam ich die angebotenen Bilder per Email zugesandt. Der gebrauchte Kinderwagen sah für sein Alter (über 2 Jahre) wirklich gut aus. In der Email mit den Bilder, hieß es, bei Interesse würde uns der Verkäufer seine Bankverbindung zukommen lassen. Ich antwortete, dass er den Wagen als verkauft ansehen kann und bat um die Bankverbindung. Meinem Partner fiel einige Sekunden nach dem ich die Email absandte ein, dass wir den Kauf über Paypal abwickeln könnten. So hätten wir ein Stück Sicherheit. Schließlich handelte es sich bei der Summe nicht nur um 10 oder 20 Euro. Ich fragte dann gleich per Email bei dem Verkäufer an, ob er ein Paypalkonto hätte und wir den Kauf darüber abwickeln könnten. Als Antwort bekam ich, dass er nichts von Paypal hielte. Er hätte stattdessen als "Form" der Sicherheit mir seinen Personalausweis (nur die Vorderseite) eingescannt ebenso wie einen Kaufvertrag. Somit wären wir, seiner Meinung nach, beide auf der sicheren Seite. Das Angebot war zu verlockend und wir griffen einfach zu. Ich füllte soweit den Kaufvertrag aus (die Daten des Verkäufers waren bereits eingetragen) und sandte diesen per Email wieder zurück. Der Verkäufer antwortete mir, dass er sich nach dem Geldeingang melden würde. Dies war am 20.07.2009 um ein Uhr nachts. Ich überwies sofort das Geld, damit wir keine Zeit verloren und der Kinderwagen sobald wie möglich bei uns eintrifft. Rein theoretisch hätte der Geldbetrag bereits Dienstag/ Mittwoch auf dem Konto des Verkäufers sein sollen. Bis Donnerstagabend meldete er sich nicht. In der Nacht von Donnerstag zu Freitag schrieb ich ihm eine Email und meinte wortwörtlich- "Heute ist Donnerstag/ fast Freitag, das Geld müsste mittlerweile definitiv bei Ihnen auf dem Konto eingegangen sein. Wann können wir mit dem Kinderwagen rechnen?". Am Freitag bekam ich darauf die Antwort, dass er mir doch gestern eine Email gesandt hätte in welcher er den Geldeingang meldete und erwähnte, dass der Kinderwagen am Samstag versandt werden würde. Ich bat ihn, sich zu melden nachdem er diesen versandt hätte und mir die Sendungsnummer des Paketes zukommen ließe, damit wir den Sendungsverlauf online verfolgen könnten. Samstagnachmittag erhielt ich eine Email, in welcher er sich entschuldigte und um Verständnis bat, ihm sei ein Trauerfall in der Familie dazwischen gekommen und dadurch, dass er alleine für die Beerdigungsorganisation zuständig sei, wäre es ihm nicht möglich gewesen den Kinderwagen zu versenden. Er würde dies aber nach der Beerdigung (Montag) am Dienstag nachholen bzw. jemanden beauftragen. Selbstverständlich würde ich auch die Sendungsnummer erhalten. Meinem Partner und mir war klar, dass dieser "Trauerfall" nur eine Ausrede sei. Mein Partner reagierte auf diese Email ein bisschen "bösartig" und antwortete dem Verkäufer, dass wir den Kinderwagen bis zum 31.07.2009 erwarten, würde dieser bis zu diesem Termin nicht eintreffen, würde er die Konsequenzen dafür tragen. Es kam keine Antwort. Am Montag schrieb ich den Verkäufer noch einmal eine Email, in welcher ich meinte, dass wir uns die ganze Kinderwagenverkaufsgeschichte überdacht hätten und zu dem Schluss gelangten, dass uns der Versand zu lange dauert und wir aus irgendeinem Grund hingehalten werden, zudem würden wir uns übers Ohr gehauen fühlen und, dass der Verkäufer hier im Forum nicht bekannt sein. Ich meinte außerdem, dass wir von dem Kauf zurücktreten und bat um die Rückerstattung des Kaufbetrages bis zum 30.07.2009. Falls das Geld bis zu diesem Datum nicht eintreffen sollte, würde er die Konsequenzen tragen. An diese Nachricht hängte ich eine Lesebestätigung. Eine Antwort erhielten wir bis zum heutigen Tag nicht. Heute (30.07.2009) läuft die Frist der Geldrückerstattung ab. Mein Partner und ich sind uns fast sicher, dass wir den Geldbetrag auf unserem Konto nicht vorfinden werden. Jetzt stellt sich die Frage, welche Schritte wir einleiten können, damit dieser Betrüger wenigstens "bestraft" wird? Dieser Kauf hat einen großes Loch in unsere wirtschaftlichen Situation gerissen. Was wir haben ist, der Email(schrift)verkehr, der eingescannte Personalausweis und der Kaufvertrag, in welchem die Adresse des Verkäufers aufgeführt ist. Diese befindet sich in Hamburg. Den Geldbetrag sollte ich auf ein Sparkassenkonto Westmünsterland überweisen. Googelt man den Namen des Verkäufers erhält man Ergebnisse zu einem Mann, welcher in Ahaus (Westmünsterland) wohnt/ wohnte. Heute Nachmittag werden wir eine Strafanzeige wegen Betruges gegen diesen erstatten. Gibt es etwas was wir beachten müssen und/ oder was wir noch tun können? Auch, wenn es nicht ganz Ihr Gebiet ist, bedanke ich mich für Ihre Hilfe!!!

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 01:43



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Hallo, 1. Wenn es hier beim Flohmarkt war: sofort unserer Redaktion einschalten u die Adressdaten erfragen 2. Alles Geschädigten zusammen Strafantrag stellen (jeder bei seiner Polizei u die anderen nennen)! Ob das Geld wiederzukriegen ist, wage ich zu bezweifeln :-( Viel Glück, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2009



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wieso ruft ihr den mann nicht erstmal an?? ist die nummer nicht rauszukriegen? habt ihr ein rückgaberecht schriftlich vereinbart?

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 18:22



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Wir haben keine Nummern ausgetauscht. Im Kaufvertrag ist ein Rückgaberecht von 14 Tagen genannt. Aber dies bringt die ganze Angelegenheit leider nicht weiter!

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 19:35



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Frau Bader wird Dir bestimmt antworten: "Bitte stellen Sie eine kurze allgemein verständliche Frage".....

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 22:02



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Hallo, leider haben wir genau das gleiche erlebt. Er hatte bei quoka.de den bugaboo cameleon für 400 Euro angeboten. Wir haben uns auch Bilder schicken lassen. Da alles sehr ordentlich und direkt wirkte, haben auch wir ihm mitgeteilt dass wir den Wagen kaufen werden. Er schickte uns die Bankverbindung (Westmünsterland). Danach haben auch wir mehrfach Kontakt per Mail mit Ihm aufgenommen mit gleichen Stories. Haben Sie schon Anzeige erstattet? Besteht die Möglichkeit, uns den gescannten Ausweis zur Verfügung zu stellen, da auch wir Anzeige erstatten wollen. Ich würde Ihnen dann auch gerne unser Aktenzeichen der Polizei mitteilen. Mfg freistil

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 23:18



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Hallo, besteht die Möglichkeit, dass du mir eine PN schreibst. Danke!

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 23:27



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Hallo, wie geht das mit der PN?

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 23:32



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Ich hatte dir/Ihnen eben eine private Nachricht gesandt. Ist diese schon eingetroffen?

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 23:40



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Geh zum Beispiel in das Schwanger-wer noch?- Forum, klicke einfach auf irgendeinen Beitrag. Links steht "Nachricht an soundso schreiben" und genau dadrunter steht "Mein Postfach". Du klickst auf "Mein Postfach" und dann musst du nur deinen Benuntzernamen und ein Passwort eingeben und schon kannst du deine Nachrichten lesen. Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 23:46



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Hallo, leider scheinen wir dem gleichen Betrüger auf den Leim gegangen zu sein! Die Story ist bei mir fast die gleiche (habe ebenfalls am 20.7. überwiesen!), nur dass es zwischenzeitlich angeblich einen Todesfall in der Familie gab, sich die Versendung daher verzögere... Ich versuche mal eine "PN" zu schicken. Vielleicht können wir uns zwecks Anzeige zusammen tun?!! Gruß, Anna

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 07:07



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Ich kriege das mit der PN nicht hin... würde mich gerne austauschen!!!!!!!! (Insbesondere was die mögliche Rücküberweisung des Geldes angeht) Ich werde jetzt in jedem Fall zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, die Sache scheint ja ziemlich eindeutig zu sein! Anna

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 07:19



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Hallo Anna, ich schrieb dir gerade eine Email.

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 08:40



Antwort auf: Internet-Kinderwagenkauf (sehr lang)

Hallo... leider mussten auch wir gerade feststellen dass wir den gleichen Wagen gekauft und zur selben Zeit bezahlt haben. Wir werden jetzt umgehend Strafanzeige stellen. Würde mich freuen wenn Ihr Euch kurz meldet wie weit bei Euch der Stand der Dinge ist. Vielleicht erreichet man mit einer Sammelklage mehr. LG Diana

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 14:47



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Hallo Diana, ich habe dir eine PN geschrieben!

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 19:29



Antwort auf: Internet-Kinderwagenkauf (sehr lang)

Hallo Diana, ich hatte dir eine PN geschrieben. Mittlerweile haben sich sechs weitere Geschädigte eingefunden. Er hat nicht nur Kinderwagen sondern auch Hochstühle und Nintendo DS verkauft. Doppelt und dreifach. Danke!

Mitglied inaktiv - 01.08.2009, 13:46



Antwort auf: Internet-Kinderwagenkauf (sehr lang)

Hallo, wir sind genauso betroffen, allerdings geht es bei uns nur um einen Tripp - Trapp. Das Problem ist, dass ich Aufgrund des auftrittes glaube, dass dieser gar nichts damit zu tun hat sondern nur ein Ahnungsloser ist, der sein Konto zur Verfügung stellt und nicht weiss, was da passiert. Wenn so ein Forum schon so viele Leute anspricht, gehe ich von einem Schaden von weit über 100.000 Euro aus. Ich denke aufgrund der kurzen Zeitspanne dass er jetzt das Bankkonto blündert und verschwindet. Deshalb denke ich, dass man nur noch durch schnelles handeln etwas erreichen kann. Das treiste ist, dass sein "bugaboo" und sein "Tripp-Trapp" schon wieder in Quoka drin stehen.

Mitglied inaktiv - 02.08.2009, 08:31



Antwort auf: Internet-Kinderwagenkauf (sehr lang)

Hallo, mensch, das tut mir echt total leid. Mir ging es vor ca 1 Jahr ähnlich. Allerdings hieß meiner R. Kiefer. Es ging um 600 Euro. Aber das mit dem Kaufvertrag und kopierten Perso....etc. genau so wie bei uns. Wir waren beim Rechtsanwalt und bei der Polizei. Leider vergebens. Er ist polizeilich schon sooooo gekannt......(wahnsinn,echt ), naja und Rechtsanwalt hat auch nur Briefe geschrieben....aber bis heute ist NIX passiert. Und er verkauft bei Quoka immer noch fröhlich weiter. Quoka haben wir auch informiert, aber es gab keine Anfragen/ Rückmeldungen von seiten Quoka. Ich drücke Euch zumindest ganz doll die Daumen. Aber vielleicht solltet ihr das in anderen Foren auf öffentlich machen.....z.b. Sparforum / Suche/Biete, Schwanger wer noch. Etc. Das die anderen, die auf ihn reingefallen sind, sich euch wegen der ANzeige anschließen. Viel Erfolg. LG

Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 20:10



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