Guten Tag Frau Bader Mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet die am 01.09.2016 eröffnet wurde. Ich habe bereit rückwirkend Insolvenzgeld für August Geld bekommen. Meine Kündigung ist aber erst zum 30.09.2016 wirksam. Also müsste ich doch noch für September vom Arbeitsamt Insolvenzgeld bekommen?
von Ethanol am 28.10.2016, 10:40