Frage: Insolvenz

Wie verhält es sich, wenn ich im Erziehungsurlaub bin (in diesem arbeite ich Teilzeit bei meinem AG)und mein AG meldet Insolvenz an mit Sozialplanpflicht. Habe ich dann Nachteile, weil ich im Erziehungsurlaub bin ? Wird dann das Entgelt gerechnet was ich Vollzeit verdiente oder dann in Teilzeit ? Danke

Mitglied inaktiv - 28.09.2000, 08:56



Antwort auf: Insolvenz

Liebe Anja, da haben Sie aber Pech. Also, EG bekommen Sie ja eh nicht vom AG, wenn überhaupt, dann nur sog. Konkursausfallgeld. Dieses aber auch nur für die letzten drei Monate, wenn Ihr AG den Lohn nicht bezahlt hat. Die Höhe errechnet sich nach dem, was Ihnen eigentlich an Lohn zustünde. Falls Sie vom Arbeitslosengeld sprechen,gilt als Bemessungsgrundlage das Entgelt der letzten 52 Wochen und wird bei Ihnen wegen des Kindes erhöht. Ansonsten wüßte ich nicht, welches "Entgelt" Sie meinen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2000



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