Frage: Insolvenz

Hallo Frau Bader , Heute geht es mehr um mein Mann...wir sind sehr verzweifelt ich hoffe sie können uns etwas weiterhelfen... Er ist Apotheker und arbeitet seit zwei Jahren in einer Apotheke...Mittwoch hieß es die Chefin macht Insolvenz da die Apotheke nicht läuft zum 30.04.2016...aber drei Monatsgehälter wären noch drinne und Urlaub zahlt sie auch aus zum Teil zu mindest...er hat ein Aufhebungsvertrag unterschrieben und ein arbeitszeignissbekommen...die Arbeitskollegin ist der Meinung das ihnen keine Gehälter mehr zu stehen würde...stimmt das....??? Beim Arbeitsamt hat er sich schon gemeldet....wann würde er Arbeitslosengeld bekommen???? Was ist bis zu der Zeit kein Job kein Geld bis er erstmal was findet ...

von Bigibln am 26.03.2016, 13:59



Antwort auf: Insolvenz

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2016



Antwort auf: Insolvenz

Hier geht es um Familienrecht.

von Sternenschnuppe am 26.03.2016, 17:06



Antwort auf: Insolvenz

Hallo, erstmal ganz ruhig. Was steht denn im Auflösungsvertrag drin? Bis wann bekommt er danach Geld? Diese Vereinbarung gilt erstmal. Wenn er arbeitslos ist, hat er eigentlich einen Anspruch auf ALG I - sofern im Auslösungsvertrag drinsteht, dass die Apotheke geschlossen wird und daher die Auflösung stattfindet (Wegfall des Arbeitsplatzes). Sonst könnte es ggf. eine Sperre geben. Das kann das Arbeitsamt alles mit ihm besprechen - und er kann immer noch die Bestätigung der Schließung der Apotheke nachreichen - dann dürfte es keine Sperre geben. Wenn er ALG I bekäme, dann ab dem Zeitpunkt, ab dem er kein Gehalt mehr bekommt - also nach Ablauf der vereinbarten Zahlungen. Bewerben sollte er sich ganz schnell jetzt schon. Ganz ruhig - Apotheker sind gesucht und er wird sicher bald was finden. Und bis dahin gibt es das ALG I.

Mitglied inaktiv - 28.03.2016, 16:32



Antwort auf: Insolvenz

Hallo, Danke zuerst für die Antwort... Also er hat eine Kündigung bekommen darin steht das sie wegen Betriebsaufgabe zum Ende April das Verhältnis kündigt... Das er danach noch drei Monate noch Lohn bekommen soll hat sie mündlich gesagt,so das ihr noch in ruhe euch was suchen kann war ihre Aussage. also kann das Arbeitsamt ihm theoretisch gesehen keine sperre geben weil es ja auch in der Kündigung so steht ne? Ja er wird sich bewerben...leider bringt das unsere Planung von elternzeit komplett Durcheinander nimmt ihn ein Betrieb vom man weiß er ist im September für vier Wochen in elternzeit... Naja alles etwas nervig gerade aber es wird schon irgendwie... Lg bigi

von Bigibln am 28.03.2016, 20:44



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