Frage: Insolvenz und Mutterschutz

Hallo, seit gestern weiß ich, dass unser Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Ich bin in der 7 SSW und bin gerade etwas ratlos. Mein Gehalt wird noch mind. 3 Monate gezahlt, dann bin ich im 5. Monat, bleiben noch ein paar Monate übrig bis ich in den Mutterschutz komme. Was sollte ich jetzt am besten tun?

von Ann_B am 01.04.2016, 10:29



Antwort auf: Insolvenz und Mutterschutz

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



Antwort auf: Insolvenz und Mutterschutz

Beim Arbeitsamt melden und parallel einen neuen Job suchen

von -chOcO- am 01.04.2016, 14:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung durch Insolvenz im Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade im Mutterschutz (10.06 vorauss. Entb.) und mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Die Konkursverwalter haben gestern bekannt gegeben, dass die Fa. nicht weitergeführt, sondern abgewickelt wird. Ich soll zum 31.05.2002 gekündigt werden. Mein Arbeitgeber zahlt auch nicht mehr das ausstehende Gehalt,...


Insolvenz und Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, im April 2013 kommt unsere Tochter zur Welt. Mein Mutterschutz beginnt am 08.03.2013. Nun habe ich vor einer Stunde erfahren, dass mein Arbeitgeber heute die Insolvenz angemeldet hat. Wie es in den nächsten 3 Monaten läuft, ist mir bekannt. Den Antrag auf Insolvenzgeld habe ich bereits ausgedruckt. (Ich habe Anspruch für...


Jahressonderzahlung Mutterschutz Insolvenz

Hallo, ich werde nach TVÖD-P bezahlt und wir bekommen im November eine Jahressonderzahlung.Meine Tochter ist 09/22 geboren und ich habe ganz normal im November 2022 die Zahlung erhalten, da ich dort ja noch im Mutterschutz war. Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber seit ca Januar 2023 in der Insolvenz ist. Es gab ein Schreiben für meine Kollegen, ...


Mutterschutz - Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Krankmeldung während ALG1 - Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...