Frage: Insolvenz in der Elternzeit

Hallo Zusammen, ich habe meine Tochter im Mai 2006 bekommen, habe bis Mai 2009 Elternzeit beantragt. Die Fa. hat Insolvenz beantragt, ich bin z.Z. in einer Transfergesellschaft die Ende des Jahres 2007 aufgelöst wird. Werde mich ab den 02.01.2008 für 15-20 Std. Arbeitslos melden. 1. Was passiert mit meiner Elternzeit die ursprünglich bis 2009 beantragt worden ist. 2. Wo bin ich krankenversichert?. 3. Was passiert wenn ich jetzt wieder schwanger werden, kann ich dann wieder Elternzeit beantragen, erhalte ich dann Elterngeld? Viele Grüße Claudia

Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 13:21



Antwort auf: Insolvenz in der Elternzeit

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2007



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Insolvenz während Elternzeit und Elterngeldbezug

Liebe Frau Bader, Ich habe eben erfahren, dass meine Firma gestern Insolvenz angemeldet hat. Das Verfahren wurde aber noch nicht eröffnet. Ich habe keine Hoffnung, dass die Firma gerettet werden kann. Ich beziehe seit 1.10.2015 Elterngeld für ein Jahr. Ich habe Elternzeit für zwei Jahre angemeldet. Ich möchte mich nun bewerben, um möglichst zu...


Insolvenz vom Arbeitgeber während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, die Firma bei der ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, hat nun Insolvenz angemeldet. Die Firma wird aufgelöst. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt und befinde mich gerade im ersten Jahr. Was bedeutet das nun für mich? Bin ich jetzt automatisch arbeitslos? Vielen Dank im voraus. Sara


Darf mein Mann mehr verdienen während der Insolvenz aufgrund meiner Elternzeit?

Guten Tag, der Chef von meinem Mann sagte ihm heute er dürfte angeblich mehr verdienen weil ich in Elternzeit bin. Ich hab bei seiner Insolvenzverwalterin zwar angegeben das wir eine Tochter bekommen haben aber die hat mir nichts davon erzählt. Könnte dies trotzdem stimmen oder hat der Chef da Unrecht? Vielen Dank im Voraus.


Elternzeit und Insolvenz beim Arbeitgeber

Hallo Zusammen, meine Tochter ist letztes Jahr, Ende Dezember geboren und anschließend habe ich Elternzeit bis Juli 2017 genommen. Die Firma ist nun insolvent und wird definitiv geschlossen. Was muss ich jetzt beachten? Wie geht es für mich weiter? Wann beim Arbeitsamt melden und welche Gelder stehen mir dann ab August 2017 zu? Es ist geplan...


Insolvenz des AG während meiner Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin seit Mai 2017 in Elternzeit (2 Jahre) und wollte im Oktober 2018 wieder in TZ (30 Std in Elternzeit) anfangen zu arbeiten. Heute hat mein Chef mir mitgeteilt, dass die Firma gestern Insolvenz angemeldet hat. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf die Kündigung warten? Oder selbst kündigen? Oder kann ich meine Elte...


Insolvenz der Firma in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in der 25 SSW und beschäftige mich derzeit mit dem Antrag für Elterngeld. Ich hatte mich mit meinem Chef geeinigt das ich nach dem Mutterschutz für 25 h die Woche von zuhause arbeite das für 1500€ brutto. Dementsprechend habe ich den Elterngeldantrag schon vorausgefüllt. Heute ließ er son paar spitzen fa...


Insolvenz AG bei TZ in Elternzeit

Guten Tag, ich habe heute von meinem AG erfahren, dass unser Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Ich bin seit Mitte Aug. 2017 für 24 Monate in Elternzeit, arbeite aber seit dem 14. Monat wieder in TZ bei meinem AG. Wie geht es nun für mich weiter? Muss ich irgendetwas wissen / beachten?


AG in Elternzeit Insolvenz, Übernahme Neuer AG Firma nur in Gründung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2016 in Elternzeit. 07/18 meldete mein AG Insolvenz an. Vom Insolvenzverwalter bekam ich ein Schreiben das eine Übernahme meines Arbeitsverhältnis an den neuen AG erfolgt sofern ich nicht widerspreche. Dieses tat ich auch nicht. Nun endet meine Elternzeit, die angebliche neue Firma/ AG ist seit 08/18 nur "in Gr...


Insolvenz in Elternzeit - Ausbezahlung Resturlaub

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum Ende einer langjährigen Elternzeit (4 Kinder) meinen Arbeitsvertrag gekündigt, dadurch haben sich 35 Urlaubstage angesammelt. Diese wollte ich nun gesammelt mit der Endabrechnung ausbezahlt bekommen. Mein AG war vorletztes Jahr (09/2018) in "Insolvenz in Eigenverwaltung", aus der sich die Firma wieder her...


Elternzeit, Insolvenz AG u. raus aus der KK :(

Guten Abend! Mir ging gestern ein Brief meiner Krankenkasse zu in dem stand, dass *mein* Versicherungsschutz am 30.11. endete und ich solle mich jetzt (23.01.!) schnell melden, wie es weitergehen soll (neuer AG, Familienversicherung, Arbeitslosigkeit,...?). Meine Elternzeit endet erst im April 2021. Ich habe von meinem Arbeitgeber/InsoVerw. ...