Frage: Insolvenz im Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Oktober 2006 im Erziehungsurlaub. Seit 1.4. diesen Jahres läuft bei meinem Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren. Durch Nachlesen habe ich erfahren, daß er mir kündigen kann. Aber kann er das auch, wenn eine neue Firma gegründet wurde, die Teile der alten übernimmt? Noch habe ich keine Kündigung, muß ich mich trotzdem schon irgendwo melden, Arbeitsamt, Krankenkasse...? Ich habe auch noch sehr viel alten Urlaub, was passiert damit? Und Abfindung, ich bin schon recht lange bei der Firma? Es wurde auch eine Transfergesellschaft gegründet, in die alle Mitarbeiter eintreten sollen, deren Arbeitsplatz durch die Insolvenz wegfällt. Wenn ich das tue, muß ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden? Tut mir leid, daß ich so viele Fragen habe, aber in der Firma geht alles drunter und drüber, mir kann dort keiner Auskunft geben. Vielen Dank im Voraus Romacel!

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 13:43



Antwort auf: Insolvenz im Erziehungsurlaub

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



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