Frage: Insolvenz des AG

Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch in der achtwöchigen Mutterschutzfrist und mein Arbeitgeber hat Insolvenz beantragt. Seit Dezember wurde kein Gehalt mehr gezahlt (das betrifft bei mir den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld) und es ist unwahrscheinlich, daß die Firma in irgendeiner Form weitergeführt wir. 1. Da das Insolvenzverfahren nicht bis Ende Februar eröffnet wird, wurde meinen Kollegen nahe gelegt zu kündigen, damit das Insolvenzgeld vom Arbeitaamt auch das Dezembergehalt abdeckt. Wenn ich nun nicht kündige, geht mir dann das Mutterschaftsgeld verloren? 2. Bin ich noch beitragsfrei krankenversichert, so lange mir vom Insolvenzverwalter nicht gekündigt wurde, auch wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird? 3. Mit welcher Begründung sind Frauen, deren Arbeitsverhältnis z.B. durch Insolvenz der Firma erlischt, schlechter gestellt, da sie nicht mehr beitragsfrei krankenversichert sind, als Frauen die bei einer existierenden Firma die Elternzeit wahrnehmen? (Das gleiche Problem tritt auch auf, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft) Danke für die Antworten Ina

Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 14:57



Antwort auf: Insolvenz des AG

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter. Der AG will dies durch den Aufhebungsvertrag umgehen- evtl. ist da Vorsicht geboten - warum will er nicht, dass seine drohende Insolvenz geprüft wird? Frage ist auch die Höhe der Abfindung. Reden Sie lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2003



Antwort auf: Insolvenz des AG

Hallo Ina, Arbeitslosengeld wird nicht als Einkommen für das Erziehungsgeld berücksichtigt. Beispiel: Mein Gehalt wurde für das EG berücksichtigt, das Arbeitslosengeld meines Manne blieb unberücksichtigt, so dass wir immerhin noch eine reduzieres Erziehungsgeld auch für das zweite Lebensjahr von Raik bekommen, obwohl wenn wir das Arbeitsgeld dazugerechnet hätten weit über der Freibetragssumme gelegen hätten. Welchen Grund gäbe es sich nicht Arbeitslos melden wenn die Solvenz durch ist? Sicher wird Dir eine Freundin die Betreuung bestätigen, wenn Du keine Eltern in der Nähe wohnen hast. Die Warscheinlichkeit, dass Dich ein Arbeitgeber mit einem so kleinen Kind einstellt halte ich für sehr gering. Und wenn doch, mann kann auch mit einem Kleinkind arbeiten. Ich habe bei beiden Kindern nach Mutterschutz wieder angefangen. Wenn Du sowieso in die Elternzeit wolltest und es Dir nur um die KK geht, kannst Du dich auch nur für Teilzeit mit der vom AA vorgeschriebenen Mindestwochenarbeitszeit (liegt glaube ich bei 15 Wochenstunden, aber da bin ich nicht sicher) arbeitssuchend melden. Das hat den Vorteil, das Du vom AA keine Vollzeitstellen angeboten bekommst, versichert bist und ein wenig Arbeitslosengeld erhälst. Lieben Gruß und eine schöne Zeit mit deinem/r Kurzen Silke

Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 09:33



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