Frage: Insolvenz des AG

Liebe Frau Bader, herzlichen Dank zu Ihrer Antwort bezüglich der Insolvenz meines AG. Ich habe zu Ihrer Antwort, siehe unten, noch Folgende Fragen: 1. Ich erhalte nun bis Ende März Insolvenzgeld, am 28. April gehe ich in Mutterschutz. Mir wurde nun vom Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich mich ab April nicht arbeitslos melden kann, da ich aufgrund der Schwangerschaft dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Würde das bedeuten, dass ich ab April bis Ende des Mutterschutzes keine Zahlung (außer den 390 EUR von der Krankenkasse im Mutterschutz) erhalte? 2. Wenn ich bis Ende März nicht gekündigt werde, muss mir mein Arbeitgeber dann weiterhin Gehalt zahlen, obwohl er insolvent und zahlungsunfähig ist? 3. Mein Frauenarzt hat mir angeboten, mir aufgrund der psychischen Belastung eine Arbeitsunfähigkeit oder Beschäftigungsverbot auszusprechen. Was wäre in meinem Fall das bessere? Bei Arbeitsunfähigkeit springt die Krankenkasse ein, auch während des Mutterschutzes? Wenn ich ein Beschäftigungsverbot habe, zahlt dann ab April das Arbeitsamt das Gehalt, da mein AG ja nicht zahlen kann? Wenn das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, wenn man Arbeitsverhältnis noch besteht, zahlt dann das Arbeitsamt mein Gehalt bis Ende des Beschäftigungsverbots, auch wenn mir zwischendrin gekündigt wird? 4. Was würden Sie mir in meiner Situation empfehlen? Wie es auschaut, bekomme ich nun bis Ende März Insolvenzgeld und anschließend gar nichts mehr. Ich habe weder Anspruch auf Arbeitslosengeld oder sonstiges. Ich bin ratlos und fühle mich als Schwangere als absoluter Verlierer in dieser bescheidenen Situation! 5. Außerdem ist Insolvenzgeld und auch Krankengeld nicht anzurechnen auf das Elterngeld - damit habe ich sogar noch nach Geburt meines Kindes einen Schaden aus der Insolvenz, die ich persönlich nicht verschuldet habe.. Wie soll ich 2 Kinder ernähren? Wenn ich meinen Verdienstausfall grob einschätze, liege ich mittlerweile bei ca. 9000 EUR, das ist für mich ein Batzen Geld! Ich wäre für eine Einschätzung und einen guten Rat sehr dankbar. Beste Grüße! Hallo, Ich verstehe nicht, was nach den drei Monaten sein soll. Grundsätzlich gilt: Wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Minba am 24.01.2014, 11:48



Antwort auf: Insolvenz des AG

Hallo, 1. Dagegen würdfe ich mich wehren! 2. Wenn er nichts hat, kann er auch nicht zahlen 3. Dann stehen Sie beim Arbeitsamt noch schlechter da 4. S. 1. Aber arbeitssuchend wären Sie ohne SchwS ja auch 5. Das ist gesetzlich so geregelt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



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