Hallo Frau Bader,
ich habe folgendes Problem. Bin momentan in der 12 SSW und habe nun erfahren das wahrscheinlich alle in unserer Firma zum 31.08.06 gekündigt werden wegen Insolvenz. Die Insolvenz läuft schon seit Februar. Für die Monate Februar, März und April haben wir Insolvenzgeld bekommen, für die nächsten Monate zahlt wieder die Firma. Es ist noch Geld da aber nicht in Höhe von der forderung die ein Gläubiger hat. Was ist nun mit mir? Im Büro wurde mir mitgeteilt das der Insolvenzverwalter wohl vorhat mich nicht zu kündigen sondern freizustellen. Was heißt das? Kann ich dann wie alle anderen mich ab 01.09.2006 arbeitslos melden? Stehe dem Arbeitsmarkt bis zum Mutterschutz ja zur verfügung. Bin total verzweifelt und weiß nicht wo ich mich nun erkundigen kann zumal ich nicht verstehe warum ich nicht normal gekündigt werde, ich denke das jede Aufsichtbehörde der Kündigung, da Insolvenz der Firma, zustimmen würde. Oder kriege ich weiterhin Geld von der Firma weil noch Geld vorhanden ist??? Bin verwirrt hoffe auf ein paar Antworten.
Lg Justi
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 10:03
Antwort auf:
Insolvenz der Firma/gerne auch an alle
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung.
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2006
Antwort auf:
Insolvenz der Firma/gerne auch an alle
Hallo Frau Bader,
danke erstmal für Ihre Antwort. 1 Frage habe ich aber noch. Was ist mit der Aussage einer Freistellung? Gibt es sowas in meinen Fall? Bitte um Antwort!
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 22:13