Frage: Inobhutnahme

Hallo, Bei mir ein etwas komplizierter Fall. Meine Grosse Tochter wurde mir am 29.11.2018 im Alter von 1 3/4 Jahren mit der Begründung, ich würde sie schlagen, vernachlässigen usw weggenommen. Seit her läuft der Kampf. Leider ohne Erfolg. Die Richterin hört nich nicht zu lässt mich nicht zu Wort kommen, es werden keine vereinbarten Fristen eingehalten. Sehe sie nach knapp 1 1/2 Jahren immer noch nur alle 2 Wochen für eine Stunde. Die Pflegemama versteht das leider auch nicht. So jetzt zum richtigen Thema, aktuell bin ich schwanger und erwarte in Kürze mein 2. Kind, das Jugendamt meinte die einzigste Möglichkeit für dir wäre das ich in ein Mutterkind Heim gehe, was ich aber nicht möchte.und so hab ich dennen das gesagt. Ich habe ihnen angeboten das ich sämtliche Hilfen annehme usw. Leider keine Einsicht ihrer seits. Wie sieht das aus, können die mir jetzt einfach das Baby wegnehmen ohne Grund? Ich habe ein Psychologisches Gutachten gemacht, deren Werte unauffällig waren, aber die gutachterin war der Meinung es könnte irgendwann eine Kindswphlgefährung vorliegen deshalb soll sie nicht zu mir um sie , vorsorglich zu schützen. Also im grossen und Ganzen geht das eig ja nicht so einfach?! Es lag ja nix vor und die nehmen das Kind weg.ich weiß langsam nicht mehr wie ich vorgehen soll. Bin absolut am verzweifeln. Ich will die grosse wieder. Weil einfach nix vorliegt. Weis jemand Rat?

von Schelli1996 am 13.02.2020, 13:28



Antwort auf: Inobhutnahme

Hallo, ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen. Kein JA nimmt ohne Grund ein Kind in Obhut und das Gericht winkt das durch. Da gibt es Verfahrensbeistände, Gutachten etc. Das stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Familie da - die Schuld nur bei den anderen zu suchen wird Sie da nicht weiter bringen. Zumal es ja ein negatives Gutachten gibt. Wenn Sie das zweite Kind behalten wollen sei Ihnen dringend angeraten, mit dem Jugendamt zu kooperieren und ins Mutter-Kind-Heim zu ziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2020



Antwort auf: Inobhutnahme

Ich bin nicht vom Fach, aber es erscheint mir logisch, dass du eine gutachterlich formulierte Gefahr zur Kindeswohlgefährdung nicht einfach wegdiskutieren kannst. das hat nichts mit "die Richterin hört mir nicht zu" zu tun. Meines Erachtens nach wäre es in dieser Konstellation auch nicht zulässig, dir das NextBaby unkontrolliert zu überlassen. Die Maßnahme der Kontrolle und Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung war daher folgerichtig und aus meiner Sicht droht dir bei Ablehnung der Verlust auch des 2. Kindes. Ich persönlich würde mit anwaltlicher Hilfe ein neues Gutachten anstreben oder aber die Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr, die sicherlich im ersten Gutachten formuliert sind, umgehend umsetzen.

von Mutti69 am 13.02.2020, 14:08



Antwort auf: Inobhutnahme

Hallo, Auch ich würde dir raten mit dem Jugendamt kooperativ zu sein und in das Mutter - Kind-Heim gehen. Sonst wird auch das zweite Kind in Obhut genommen. Ich denke, nur so kannst du zeigen, dass du für ein Kind sorgen kannst und auch am schnellsten dein erstes Kind wieder bekommen. Unser Jugendamt hat bei ähnlichen Voraussetzungen eine Familienhilfe für mehrere Stunden in der Familie täglich eingesetzt. LG luvi

von luvi am 13.02.2020, 14:29



Antwort auf: Inobhutnahme

Das Problem ist das ich erst ne Wohnung angemietet habe und mein Partner diese nicht alleine zahlen kann. Und wir haben einen 2 Jahres vetrag. Da steht nicht so einfach. Ich kooperiere ja, aber sie geben mir keine Chance so irgend was zu beweisen. Egal wo mit sie kamen ich konnte alles widerlegen wirklich alles. Bloss keiner hört mir zu.

von Schelli1996 am 13.02.2020, 14:34



Antwort auf: Inobhutnahme

Du hörst dir selber nicht zu! Du schreibst ganz klar, dass es ein Gutachten gibt, in dem steht, es geht eine Gefahr für das Kind von dir aus. Ganz sicher wurden auch Maßnahmen formuliert, die du ergreifen musst, um das zu entkräften. Wenn dir nicht klar ist, was für Maßnahmen gemeint sind, dann musst du sie dir nochmal erklären lassen. Wenn es darum geht, dass ich mein erstes Kind wiederhaben möchte und ich mein zweites Kind nicht auch noch verlieren möchte, dann scheiße ich auf das Zusammenleben mit meinem Partner. Das kann man hinten anstellen. Mietverträge kann man kündigen, kein Mensch kann gezwungen werden in einem Mietvertrag zu bleiben, wenn es gar nicht zumutbar ist. Es war nicht sehr clever auf das ordentliche Kündigungsrecht zu verzichten, aber auch da kann sicher ein Anwalt helfen...oder man sucht das Gespräch mit dem Vermieter und strebt einen Aufhebungsvertrag an...oder vereinbart, dass man Nachmieter sucht.

von Mutti69 am 13.02.2020, 14:46



Antwort auf: Inobhutnahme

Über die Begründung "schlagen, vernachlässigen usw" wird gerade einfach so hinweg gegangen. Was ist denn mit diesen Vorwürfen? Waren die alle aus der Luft gegriffen bzw. wer hat dich beim JA denn angezeigt? So einfach wird einem ein Kind ja eher nicht weggenommen.

von cube am 13.02.2020, 15:01



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Hallo, Ist dein Partner der Vater des Kindes? Liegt gegen ihn auch was vor? Wird er das Sorgerecht haben? LG luvi

von luvi am 13.02.2020, 15:09



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Hallo, Wer hat denn die Anzeige damals gemacht? Normalerweise überprüft das Jugendamt diese Vorwürfe, macht sich ein eigenes Bild. Oder waren die Vorwürfe von jemandem dem Behörden eher glauben? Liegt evtl. gegen deinen Partner etwas vor? Hat er auch schon ein Kind? Mit Unterstützung des Jugendamtes müsstest du auch aus dem Mietvertrag rauskommen, denke ich mal. Wenn das Gutachten die Kindeswohlgefährdung nicht widerlegt, heißt das für das Jugendamt, dass eine Gefährdung vorliegt. Denk daran, es geht um das Wohl deiner Kinder. Dafür sollte man alles tun. LG luvi

von luvi am 13.02.2020, 15:20



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Nur so als Beispiel: Ich melde unsere Nachbarn beim JA mit der Begründung "ständiges Anschreien der Kinder, Vermutung von Schlägen, Verwahrlosung". Dann kommt das JA sich das anschauen. Wenn dann aber die Wohnung tippitoppi ist, die Kinder nicht verwahrlost, bleibt nur der Vorwurf "ständig anschreien und evt. schlagen". Wenn es dafür aber nun erst mal keine Beweise/Anzeichen gibt, nimmt das JA ganz sicher nicht Kinder sofort in Obhut. Da würden erst mal andere Maßnahmen zur Überprüfung dessen greifen. Deswegen kann ich nicht ganz glauben, dass dein Kind so ganz ohne Grund in Obhut genommen wurde. Und das führt dann zur nächsten Frage: haben sich deine Lebensumstände denn so gebessert oder waren nie derart, dass es für das JA immer noch Grund gäbe, an deiner Befähigung zu zweifeln? Immerhin ist dein Kind nun bereits über 1 Jahr bei einer Pflegemutter. Bzgl. "es liegt ja nix vor" - doch, aktuell liegt immer noch vor, dass du dein 1. Kind bis jetzt (über 1 Jahr lang) nicht wieder bekommen hast aus bestimmten Gründen. Also hat das JA eben berechtigterweise Zweifel, das du mit Kind 2 nun besser klar kommst.

von cube am 13.02.2020, 15:30



Antwort auf: Inobhutnahme

Womit begründet sie denn, dass die Möglichkeit der Kindeswohlgefährdung besteht? Natürlich gibt es die Fälle, wo das JA übermotiviert willigen Eltern das Leben schwer macht. Das kann auch bei dir so sein. Ich finde aber momentan noch, dass sich da zu viel widerspricht bzw. "ich hab nichts gemacht, und die nehmen mir mein Kind weg" nicht so ganz stimmig klingt.

von cube am 13.02.2020, 15:36



Antwort auf: Inobhutnahme

Was heißt es liegt nichts vor? Du sagst doch selbst es liegt ein Gutachten vor das von einer potentiellen zukünftigen Kindeswohlgefährdung ausgeht? Reicht das nicht? Und warum kann dein Freund die Wohnung nicht zahlen wenn du im Heim bist - wenn du das Kind Zuhause hast aber schon? Du würdest doch so oder so nicht arbeiten oder? Du zeigst dich unkooperativ und vor allem völlig uneinsichtig. Wenn du seriöser wirken willst arbeite mal an der Art dich auszudrücken. Ich meine nicht nur die Grammatik sondern vor allem seltsame Art der Argumentation den Fehler bei den anderen zu suchen.

von lilly1211 am 13.02.2020, 15:47



Antwort auf: Inobhutnahme

Ist doch logisch, warum der Partner die Wohnung nicht halten kann. Ihr Wohnzuschuss aus Hartz 4 fällt weg, denn der geht ja dann an die Mutter-Kind-Einrichtung. Je mehr Leute in der Bude leben, desto leichter lässt sie sich mit öffentlichen Geldern finanzieren.

von Port am 13.02.2020, 17:24



Antwort auf: Inobhutnahme

Aha. Für mich war nicht logisch und selbstverständlich dass man von Hartz4 lebt. Mir ist dieses ganze Ämter Zeugs völlig fremd. Und sie hat nix davon erwähnt. Jetzt interessiert mich aber was dazu: baut die AP dann wie bei UHV Schulden beim Staat auf wenn sie offenbar nix für die inobhutnahme monatlich zahlt? Das ist nämlich teuer. Ich kenne eine Frau persönlich die jeden Monat 770 Euro dafür zahlen muss. Wird ähnlich wie Unterhalt berechnet.

von lilly1211 am 13.02.2020, 17:50



Antwort auf: Inobhutnahme

Ich bin nicht vom Fach, aber habe schon zwei begleitet, wo das Jugendamt das Kind ohne Diskussion aus dem Haushalt genommen haben. Das Kind wurde inKurzzeitpflege gegeben. Aber vorher ist auch viel vorgefallen, nach Meldung ans JA wurde ein Familienhilfsplan besprochen, eine Familienhilfe eingesetzt. Dann gab es einen gravierenden Vorfall und das Kind kam in Obhut. Das Gericht wurde noch nicht eingeschaltet und die Eltern haben sich mehrmals bewiesen z.B. eine Therapie gemacht. Das Kind wurde zurück geführt. Mir fehlt ganz einfach die Vorgeschichte.

von kügelchen12 am 13.02.2020, 18:06



Antwort auf: Inobhutnahme

Im Grunde ist es egal, warum der Partner die Wohnung nicht alleine halten kann. Mag sein, dass sie arbeitet und mit Elterngeld gerechnet hat, das dann eben auch für das gemeinsame Leben herhalten muss. Wie auch immer: Wenn sie ins Mutter-Kind-Heim geht, brechen Einnahmen weg für die Wohnung. Ob man für den Unterhalt des Kindes, das in Inobhutnahme ist, zahlen muss, weiß ich nicht.

von Port am 13.02.2020, 18:08



Antwort auf: Inobhutnahme

Ich kenne persönlich ein Heim, wo Mütter mit Babys leben; wo Kind 1 schon raus genommen wurde und die Chance Kind Nummer 2 zu behalten, der Gang ins Heim war. Man behält aber ja trotzdem sein Zuhause, seine Wohnung. Wenn es gut läuft, gibt's irgendwann sogar Heimfahrten. Ziel ist ja nicht ein Leben im Heim. Ich glaube, dass das Jobcenter da kulant ist und weiterhin die Wohnung abnickt. Frag nach.

von HeyDu! am 13.02.2020, 20:11



Antwort auf: Inobhutnahme

Beispiel https://www.google.com/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Mutter-Kind-Einrichtung-und-ALG-II--f34453.html%3famphtml=1

von HeyDu! am 13.02.2020, 20:24



Antwort auf: Inobhutnahme

Irgendwas muss vorgefallen sein, dass das JA dazu veranlasst hat das Kind Inobhut zu nehmen und vor allem auch, dass es nach 1 Jahr immer noch in der Pflegefamilie ist. Wäre der Fall zum Wohle des Kindes zeitnah lösbar gewesen, dann wäre das Kind schon wieder bei der Mutter und es würden ambulante Hilfen folgen, bsp. Familienhilfe. Das ist im genannten Fall nicht so. Desweiteren sieht sie das Kind nur 14-tägig für 1 Stunde. Das ist mit das minimum was das JA ansetzt, insofern ein Elternteil Kontakt zum Kind möchte, und dann auch nur im Beisein der Pflegemutter oder jemanden vom JA (im genannten Fall vorzugsweise Pflegemutter, weil jemand vom JA für das Kind fremd wäre). Die Kontakte können intensiviert werden indem die Zeiten erhöht werden und die Tage auch. So kommt es dazu, dass das Kind dann auch stundenweise wieder alleine bei einem Elternteil ist. Anfangs beim JA alleine im Raum, so dass bei Bedarf schnell jemand da ist. Später darf mit Kind raus gegangen werden. Da das in dem einen Jahr nicht erfolgt ist scheint entweder die KM das nicht verlangt zu haben und/oder das JA das nicht befürworten. Aktuell ist die KM schwanger und eine Rückführung während einer Schwangerschaft wird sehr selten gemacht, vor allem nicht wenn der Sachverhalt bzgl. Kontakt so aussieht wie jetzt. Das JA hat ein Kind Inobhut genommen und somit begründeten Verdacht, dass das wieder passieren wird und sie möchten das Kind davor schützen. Sie bieten Hilfsmaßnahmen an, indem die KM ins Mutter-Kind-Haus geht. Dort kann sie zeigen wie gut sie mit dem Baby umgeht und jenachdem wie das ist wird sie mit Baby nach Hause dürfen, dort bleiben oder es kommt zur Inobhutnahme, denn ein Mutter-Kind-Heim ist kein Schutz davor. Die Pädagogen dort erarbeiten Konzepte mit der KM zum Wohl des Kindes. Natürlich wird man dort kontrolliert, ist unter Aufsicht, andererseits hat man auch Freiräume, welche jenachdem wie gut man sich ums Baby und sich selbst kümmert, erweitert werden bis hin zu, dass man über Nacht zuhause ist und letztlich mit Baby auszieht-das ist das Ziel. Bzgl. Rückführung des 1.Kindes ist zu der Zeit möglich, insofern die KM erstmal den Kontaktzeiten erweitert bis hin zu alleinigem Umgang mit Kind. Das ist nicht von heute auf morgen gemacht, das braucht Zeit, Monate werden dafür geplant, denn für das Kind ist zurzeit die Pflegemutter die Bezugsperson und in die Rolle muss die KM mit rein kommen. Wenn das der Fall ist kommt es zu Übernachtungen bei der KM, wobei diese im Mutter-Kind-Heim beaufsichtigt wären, was das JA befürworten wird. Ob das Kind dort mit einziehen kann kommt dann auch auf das Alter vom Kind mit an und vom Konzept des Mutter-Kind-Heimes. Dafür gibt es auch andere Möglichkeiten, wie bsp. Betreutes Wohnen, wo täglich eine Familienhilfe kommt. Bis es soweit ist wird noch eine lange Zeit vergehen. Bzgl. der angemieteten Wohnung. -Wer steht im Mietvertrag? Wenn nur dein Partner, dann wird er sehen müssen, wie er die Miete zusammen bekommt. - Seit ihr schon eingezogen? Wenn nein, tu es nicht und geh gleich ins Mutter-Kind-Heim. Dieses wird dich später bei der Wohnungssuche für dich, Baby und evtl. 1.Kind unterstützen. Sprecht mit dem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag und schilder dafür die Umstände. Oft haben Vermieter noch andere potentielle Mieter und stimmen einer Aufhebung zu. Wenn nicht, sucht selbst nach einem Nachmieter. Für den Vermieter ist nur wichtig, dass die Miete eingeht. Woher und von wem ist da egal. -Frag beim JA nach, ob du eine Wohnung haben darfst wenn du im Mutter-Kind-Heim wohnst. Ich meine nämlich nicht, weil wer soll die zahlen? Das Jobcenter muss das nicht machen, weil du dort nicht wohnst. Ich habe beim JA gearbeitet und kann der KM nur raten, erstmal die stationäre Hilfe in Form von Mutter-Kind-Heim anzunehmen. Wenn sie sich dort gut zeigt wird es zur ambulanten Hilfe übergehen. Niemand wird unnötig lange im Mutter-Kind-Heim sein, wenn es die Hilfe gar nicht braucht, denn dafür sind die Plätze viel zu rar. Die KM sollte das Baby an erster Stelle stellen, mit dem JA kooperieren und deren Hilfen annehmen. Sich querstellen, eigene Hilfen fordern, welche das JA als zu wenig ansieht, und das mit der Vorgeschichte des 1.Kindes kann zum gleichen Aushang wie beim 1.Kind führen, der Inobhutnahme.

von Ani123 am 15.02.2020, 05:07