Inobhutnahme , wie lange bis zum Hauptverfahren ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Inobhutnahme , wie lange bis zum Hauptverfahren ?

Hallo Nach der Inhobhutnahme der Kinder einer Bekannten, gab es einen Schnellen Gerichtstermin. Der Beschluss wurde bestätigt. Es soll nun einen Haupttermin geben wo erörtert wird, wie es weigergeht. Nach wie vor denkt sie keinen Anwalt zu benötigen. Können Sie mir sagen wie viel Zeit bis zum Haupttermin vergehen darf ? Danke.

von Sternenschnuppe am 19.03.2015, 20:17



Antwort auf: Inobhutnahme , wie lange bis zum Hauptverfahren ?

Hallo, da gibt es keine Fristen, hängt vom Gericht ab Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2015