Hallo Nach der Inhobhutnahme der Kinder einer Bekannten, gab es einen Schnellen Gerichtstermin. Der Beschluss wurde bestätigt. Es soll nun einen Haupttermin geben wo erörtert wird, wie es weigergeht. Nach wie vor denkt sie keinen Anwalt zu benötigen. Können Sie mir sagen wie viel Zeit bis zum Haupttermin vergehen darf ? Danke.
von Sternenschnuppe am 19.03.2015, 20:17