Information des Arbeitgebers über SS

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Information des Arbeitgebers über SS

Sehr geehrte Frau Bader, gibt es eine Frist, bis zu der SPÄTESTES der Arbeitgeber über die SChwangerschaft informiert sein muss? Ich bin jetzt in der 11. SSW und würde gerne aufgrund von Umstrukturierungen in der Firma noch etwas mit der Information warten (ca. 2 Wochen). Auch steht noch eine genetische Untersuchung aus. Vielen herzlichen Dank im Voraus Viktoria

Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 12:37



Antwort auf: Information des Arbeitgebers über SS

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2007



Antwort auf: Information des Arbeitgebers über SS

Kann mir konkret ein Nachteil entstehen, wenn ich erst später informiere? Dies meine ich insbesondere im Hinblick, ob mir der Arbeitgeber wegen Verletzung der Informationspflichten kündigen kann. Danke!

Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 12:44



Antwort auf: Information des Arbeitgebers über SS

Hi... schau mal weiter unten, da hat Fr. Bader schn auf die gleiche Frage geantwortet... Grundsätzlich muß der AG so früh wie möglich über eine SS informiert werden (Insbesondere bei Arbeiten mit Chemikalien und Gefahrenstoffen)... aber eine Frist als solche gibt es keine und gekündigt werden darf einem auch nicht... Man muß ja nicht mal bei Vorstellungsgespräch sagen das man SS ist und darf bei dieser Frage sogar RECHTMÄ?IG lügen... LG Peeka, die es dem AG erst in der 19 SSW mitgeteilt hatte

Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 13:40