Frage: Info an AG

Hallo Frau Bader, ich habe das Elterngeld für 1 Jahre beantragt. Mein AG hat meine Elternzeit für 2 Jahre genehmigt. Nun könnte ich Stundenweise bei der Firma anfangen, in der ich vorher über die Zeitarbeit ausgeliehen war. Muss ich den AG darüber in Kenntnis setzen, dass ich nun wieder 5 St. / Woche in etwa arbeite? Danke MfG

von Bibianca am 12.02.2019, 21:52



Antwort auf: Info an AG

Hallo, Sie müssen den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, wenn Sie in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wollen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2019



Antwort auf: Info an AG

ist das ein andrer AG? du benötigst sein einverständnis VOR der vertragsunterzeichnung. sollte kein problem sein, außer es wäre ein konkurrent. dann kann der AG bei dem du EZ hast ablehnen...das alles musst du halt vorher klären. einfach da anfangen geht nicht

von mellomania am 12.02.2019, 21:58