Hallo Frau Bader,
ich habe das Elterngeld für 1 Jahre beantragt. Mein AG hat meine Elternzeit für 2 Jahre genehmigt. Nun könnte ich Stundenweise bei der Firma anfangen, in der ich vorher über die Zeitarbeit ausgeliehen war.
Muss ich den AG darüber in Kenntnis setzen, dass ich nun wieder 5 St. / Woche in etwa arbeite?
Danke
MfG
von
Bibianca
am 12.02.2019, 21:52
Antwort auf:
Info an AG
Hallo,
Sie müssen den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, wenn Sie in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2019
Antwort auf:
Info an AG
ist das ein andrer AG? du benötigst sein einverständnis VOR der vertragsunterzeichnung. sollte kein problem sein, außer es wäre ein konkurrent. dann kann der AG bei dem du EZ hast ablehnen...das alles musst du halt vorher klären. einfach da anfangen geht nicht
von
mellomania
am 12.02.2019, 21:58