Hallo Frau Bader,
ich habe am Mittwoch ein individuelles Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin erhalten, welches ich meinem Arbeitgeber per Einschreiben habe zukommen lassen.
Nun habe ich eine Frage zu der Lohnfortzahlung:
Ich habe in dem Unternehmen im Schichtdienst (Früh-,Spät-,Nacht-, Wochenendarbeit plus Feiertage) gearbeitet. Wird dann ein Durchschnittsgehalt (der letzten Monate) errechnet oder bekomm ich "nur" das Grundgehalt?
Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass man durch die Schwangerschaft keinen finanziellen nachteil haben darf.
Und noch eine Frage zum Schluss:
Muss der Arbeitgeber die Krankenkasse über das Beschäftignungsverbot informieren? Meine Gynäkologin hatte sowas angedeutet. Bzw. wen muss der Arbeitgeber über das Beschäftinungsverbot informieren?
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob die das alles so wissen, ist zwar ein großes Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aber die haben in der Vergangenheit so manchen Fehler begangen....
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Milly
von
Milly78
am 08.02.2013, 15:02
Antwort auf:
Induviduelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter und holt sich das Geld dann von der Krankenkasse zurück. Das ist gar nicht Ihr Problem
Sie bekommen Ihren durchschnittlichen Lohn weiter.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2013
Antwort auf:
Induviduelles Beschäftigungsverbot
Individuell heisst nicht zwingend komplett. Was steht genau drin ?
Lohn ist der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft.
Die Krankenkasse zu informieren wäre gut vom Arbeitgeber, durch die Umlage 2 bekommt er den Lohn von Dir wieder.
von
Sternenschnuppe
am 09.02.2013, 20:43
Antwort auf:
Induviduelles Beschäftigungsverbot
Es ist ein komplettes Beschäftigungsverbot! Ich gehe nicht mehr arbeiten.
Der Arbeitgeber bekommt von mir den Lohn wieder?
Ist das nicht bei kleinen Unternehmen so geregelt?
von
Belly78
am 10.02.2013, 14:27
Antwort auf:
Induviduelles Beschäftigungsverbot
Vielleicht solltest Du bei einem Nik bleiben ?
Die Krankenkasse erstattet dem AG den Lohn.
Umlage 2.
von
Sternenschnuppe
am 10.02.2013, 14:39