Guten Abend Fr.Bader,
Habe widersprüchliche Aussagen gefunden: Erhält man bei einem individuellen Beschäftigungsverbot (ausgesprochen im 5. Monat)
1. den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen vor dem Monat, in dem die Schwangeschaft eingetreten ist
Oder
2.einfach das Gehalt vor Ausprache des individuellen Verbotes (also des Vormonates)
Danke und mfg
von
sylvester_5
am 15.02.2018, 18:47
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden.Wenn das fraglich ist, gilt 1.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2018
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Weder 1 noch 2.
Du bekommst das, was du auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen würdest.
von
chrissicat
am 15.02.2018, 19:04
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
das gehalt was du ohne bv bekommen würdest
von
mellomania
am 15.02.2018, 19:49
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Mellomania hier wiedersprochst du dir ja mit der Antwort in meinem Post. Ich habe ja die Zulage abgezogen bekommen. Deshalb die Frage woher weisst du das? Ist das eine Vermutung die du äusserst oder hast du dafür rechtliche Grundlagen?
von
PUSCHL0102
am 16.02.2018, 08:18
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
du bekommst 500 euro lohn. sagen wir mal. jeden monat. und der chef schenkt dir 100 dazu. das ist kein lohn von 600 dann sondern weiterhin 500 plus zulage. wenn der chef jetzt sagt, er gibt diese 100 euro jemand anders, weil du eben grad nicht da bist und diese dann nicht "verdient" hast, dann ist das so. dann erhälst du weiterhin deinen lohn, 500 euro im bv aber halt das geschenk nicht mehr. auch nach 10 jahren
außer diese zulage ist vertraglich!!!! vereinbart. dann muss er es zahlen. wenn er aber entscheiden kann, jederzeit, wie es ja im schreiben heißt, dass es halt jetzt ein andrer bekommt, dann ist das so. dann bekommst du im bv deinen lohn. eben die 500.
von
mellomania
am 16.02.2018, 19:12