individuelles Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: individuelles Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage ist folgende: ich habe die letzen sieben Monate meiner Elternzeit in Teilzeit gearbeitet ( selbe Firma wie vor der Schwangerschaft) . Mein Chef hat mich seitdem versucht aus der Firma (mehr wie 40 Mitarbeiter) zu mobben. Ich stellte einen Antrag auf Teilarbeitszeit nach der Elternzeit der abgelehnt wurde. Da ich keinen Auflösungsvertrag annahm wurde mir gekündigt. (wogegen ich vor dem Arbeitsgericht geklagt habe. Der Chef nahm die Kündigung zurück da er nicht vor Gericht wollte). Seit dem Auslaufen der Elternzeit (1.5.16) und des wieder Inkrafttretens meines ursprünglichen 40h Vertrages bin ich wegen Mobbing krank geschrieben. Nun ist meine Frage, wie lange müsste ich wieder arbeiten (im Vollzeitvertrag) um bei einer Schwangerschaft mit individuellem Beschäftigungsverbot das Vollzeitgehalt zu bekommen? Oder anders gefragt, wie berechnet sich meine Lohnausgleichzahlung bei einem individuellen Beschäftigungsverbot mit vorherigem Krankengeld. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

von Mama82910 am 06.07.2016, 09:12



Antwort auf: individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Solange Sie also krank sind,ist das BV egal. Ansonsten ab dem ersten Tag möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2016



Antwort auf: individuelles Beschäftigungsverbot

Arbeiten musst Du nicht einen Tag - theoretisch. ABER, um ein BV zu bekommen MUSST Du gesund sein in Bezug auf das Mobbing und gleichzeitig die Gesundheit von Dir oder Deinem Kind so massiv gefährdet sein das es über den Maß einer Krankschreibung hinaus geht. Solange der Grund für die jetzige Krankschreibung besteht darf eben kein BV ausgesprochen werden,da Krankschreibung immer vor geht. Meinst Du das dir ein BV zusteht aufgrund der Arbeit, dann muss eh der AG dieses aussprechen, der Arzt darf es nicht. Macht der AFG das nicht, obwohl er müsste, dann muss das Ordnungsamt/Gewerbeamt das prüfen. Mein Rat wäre, such dir eine andere Arbeit und werde dann erst schwanger wenn Du entsprechend auch psychisch wieder fit bist. Alles andere Dir zu raten wäre IMO leichtsinnig.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 15:18



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