Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite in einer Kindertageseinrichtung und bin zur Zeit in der 23 SSW. Letzte Woche stellte mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aus, dass Sie nicht näher erläuterte. (In der Einrichtung war Scharlach aufgetreten) Sie hatte es auf eine Woche beschränkt. Daraufhin wollte mein Arbeitgeber mich in eine andere Kita zur Arbeitsaufnahme schicken. Da aber dauernd Kinder erkranken, mit Fieber, Erkältung usw und ich im Herbst einen Anstieg sehe, müsste ich wohl regelmäßig die Einrichtung verlassen. Auch wegen des Risikos der Schweinegrippe, die von den Symptomen kaum zu unterscheiden ist und deswegen kein Schutz vor Ansteckung besteht, habe ich mit der Frauenärztin entschieden, dass Sie mir dieses Beschäftigungsverbot ausstellt, diesmal mit Zusatz; Wegen Ansteckungsgefahr und ich vom Arbeitgeber (der Stadt) in der Verwaltung eingesetzt werde. Nun reicht der Stadt aber nicht die allgemeine Formulierung der Ansteckungsgefahr. Muss meine Frauenärztin genauer formulieren, warum sie dieses Verbot ausstellt und hat mein Arbeitgeber das Recht, diese Forderung abzulehnen? Über einen Rat von Ihnen freue ich mich! Danke!
Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 11:58