Individuelles Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot

Guten Abend Frau Bader, ich hoffe sehr, daß Sie mir bei folgendem Sachverhalt behilflich sein können: Nach der 3-jährigen Elternzeit, die Mitte März 2009 zu Ende geht, hatte ich vor halbtags (vormittags) bei meinem alten Arbeitgeber wieder einzusteigen. Nach einem ersten unerfreulichen Gespräch teilte er mir mit, daß er mir entweder eine Vollzeitstelle, oder nur nachmittags eine Halbtagsstelle bieten kann (Schikane). Beide Varianten kann ich aber aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten am nachmittag für meine 3-jährige Tochter nicht antreten. Hier meine erste Frage: - Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber bei seiner Aussage bleibt und mir nicht entgegen kommt? ich habe sowieso den Verdacht, daß er darauf spekuliert, daß ich freiwillig kündige....welche Rechte habe ich? Der Sachverhalt kompliziert sich jetzt durch die Tatsache, daß ich erneut schwanger bin (in der 10.Woche) und unter extremer Übelkeit und Schwindel leide. Diese Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber verursacht zudem starke psychische Belastungen, die meine Beschwerden verstärken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft. Meine Frauenärztin ist leider nicht bereit mir ein Individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen, weil sie der Meinung ist, daß der Arbeitsplatz in einem Architekturbüro nicht gefährlich ist (keine Chemikalien, Gase, etc..!!) Meine zweite Frage lautet deshalb: - Welche Chancen habe ich auf ein Individuelles Beschäftigungsverbot? Bzw welche Alternativen habe ich? Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen Andreia

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 22:44



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Sie haben nur Anspruch auf eine TZ-Stelle, wenn Ihr Ag die Voraussetzungen erfüllt - nicht aber auf bestimmte Zeiten. Insoweit haben Sie keine Rechte, nur die Pflicht, den Vertrag zu erfüllen 2. Ob Sie ein BV bekommen, kann nur der FA entscheiden. Bei einer Bürotätigkeit wird das idR nur gemacht. wenn Mobbing droht - das kann ich von hier nicht entscheiden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2009



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Er hat Dir eine TZ Stelle angeboten, (zeitlich kann, muß er Dir aber nicht entgegenkommen zwechs Kinderbetreuung)... Dir bleiben also 3 Möglichkeiten... TZ Nachmittags arbeiten, VZ den ganzen Tag oder selber kündigen... oder vielleichte einen anderen Frauenarzt suchen, der ein BV austellt.... Viel GLück LG Peeka

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 10:24



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hm.... Irgendwie finde ich, daß Du "zuviel" verlangst... Du hast eine VZ-Stelle, die Du nicht erfüllen kannst: Dein Pech! Dein Ag muß Dir nach 3 Jahren einen Arbeitsplatz im vollen Umfang zur Verfügung stellen, das hat er getan. MUSS er Dir denn überhaupt TZ anbiten? Hat es dort so viele AN? Dein Arbeitsplatz ist weder für Dich noch für das Kind gefährdend. Warum willst Du ein BV? Wenn Du wg. allgem. Schwangerschaftsbeschwerden nicht arbeiten kannst, dann mußt Du eben eine AU vorlegen. Ob Du die Kinderbetreuung geregelt bekommst muß deinen AG nicht interessieren. Alles Gute Désirée

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 11:49



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe quasi das gleiche Problem und suche nun nach einer sauberen Lösung und mir fällt sie nicht ein. Ich kann schon versehen was dich bewegt. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 11:29



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