Individuelles Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, meine FÄ hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt: ich darf nur vier Stunden pro Tag bis zum Mutterschutz arbeiten (es sind bis dahin noch drei Monate). Wird diese Differenz, die ich nun weniger arbeite von meinem Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen, oder bekomme ich mein volles Gehalt bis zum MuSchu weiter? Vilen herzlichen Dank und viele Grüße Viktoria

Mitglied inaktiv - 15.03.2007, 21:15



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Halo, volles Gehalt! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2007



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Du bekommst Dein vorheriges Gehalt weiter gezahlt.

Mitglied inaktiv - 15.03.2007, 21:34



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

hey... darf ich dich ma fragen was bei dir im individuellen beschäftigungsverbot drin steht?hab auch eins bekommen.. du bekommst dein volles gehalt weiter..dein arbeitgeber holt sich aber die differenz von deiner krankenkasse wieder..Was machst du denn beruflich? hoffe ich konnt dir weiter helfen.. vielleicht kannst mir nochma ganz kurz zusenden was bei dir drin steht würde mir helfen.. ganz liebe grüße und ein schönes wochenende..:-)

Mitglied inaktiv - 17.03.2007, 10:10



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