Individuelles Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Ihrer Antworten gelesen und bin bei einer Sache ziemlich stutzig geworden. Sie sprechen bei dem Beschäftigungsverbot immer nur davon, dass der Grund für die Aussprechung immer an der Firma liegen muss. Das habe ich lt. MuSchuGe und einer Anfrage eines Rechtsanwaltes anders gehört. Es gibt einmal das generelle Beschäftigungsverbot (Gründe liegen am Arbeitsplatz) und einmal das individuelle Beschäfigungsverbot, das dazu da ist, damit die Frau keine finanziellen Einbußen hat, weil das Leben des Kindes oder der Mutter gefährdet ist. (Mutterschutzgesetz § 3!!!). Also liegt es an der Frauenärztin zu sagen, ob eine Arbeitsunfähigkeit oder ein indivuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Gruß Galibani

Mitglied inaktiv - 13.03.2007, 16:01



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie haben mich vielleicht falsch verstanden. Man muss unterscheiden, warum eine Frau nicht arbeiten kann. Wenn es am Arbeitsplatz liegt (schwer heben, lange stehen...) bekommt man ein BV, dies kann ein individuelles oder allgemeines sein. Wenn man aber gesundheitliche Probleme hat (Blutungen etc.) bekommt man eine Krankschreibung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2007



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Falls sich das etwas aggressiv anhört, so ist das nicht gemeint, ich bin nur etwas irritiert. Gruß Galibani

Mitglied inaktiv - 13.03.2007, 16:14



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