Hallo Frau Bader, ich habe gelesen, dass bei bestimmten Erkrankungen während der Schwangerschaft ein individ. Beschäftigungsverbot bei dem auch festgestellt werden kann, dass die Schwangere evt nur noch teilzeit arbeiten soll, erteilt werden kann. Bei mir ist das der Fall und ich bin nun schon 4 Wochen krankgeschrieben und das wird erstmal so bleiben. Da ich nach 6 Wochen aber nur noch Krankengeld bekomme, fragte ich meine Ärztin nach einem individ. Beschäft.verbot. Sie meinte, dass es 1. nicht möglich ist im Anschluss an eine Krankschreibung, ein solches Verbot mit der gleichen Diagnose auszusprechen, es muss ein Erstrezept sein und 2. wenn der Arbeitgeber nicht zahlen sollte, muss sie das Geld übernehmen !? Ich kann das so nicht glauben, denn ein Verbot kann sich doch erst aus einer Krankenlage ergeben !?
Mitglied inaktiv - 30.09.2004, 16:16