Guten Tag, ich bin in der 6.SSW und habe keine Immunität gegen Ringelröteln. Ich arbeite jedoch in einer Einrichtung in der Säuglinge und Kinder betreut werden ( privater Träger). Gibt es ein gesetzlich festgelegtes Beschäftigungsverbot wenn man keinen Immunstatus gegen Ringelröteln hat? Zytomegalie muss ja auch noch getestet werden. Wie ist das generell mit einem individuellen Beschäftigungsverbot? Wer darf es aussetellen? Frauenarzt oder Hausarzt? Was muss in diesem Attest stehen? Ich habe nur einen 400Euro Job aber auch da bekomme ich im Falle eines Beschäftigungsverbotes mein Gehalt weiter, oder? Vielen Dank für die Auskunft.
von carla10 am 16.08.2011, 11:58