In der dreijährigen Elternzeit wieder Schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In der dreijährigen Elternzeit wieder Schwanger

Hallo, mein erstes Kind ist im Januar 2012 geboren, für das ich bis Januar 2015 Elternzeit beantragt habe. Nun bekommen wir im August 2014 Nachwuchs und meine Frage ist, ob man in der Elternzeit, in der ich mich befinde, ein Tag vor dem Mutterschutz kündigen kann um somit Mutterschaftsgeld im Mutterschutz vom Arbeitgeber zu bekommen, zusätzlich zu den 13€/ Tag von der Krankenkasse oder hat man kein Recht da drauf? Spielt den ein weiterer Minijob (450€ Basis) eine Rolle dabei oder ist der unwichtig?! Mit freundlichen Grüßen I.R.

von ivadani am 08.01.2014, 23:31



Antwort auf: In der dreijährigen Elternzeit wieder Schwanger

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



Antwort auf: In der dreijährigen Elternzeit wieder Schwanger

Ja, Du kannst die bestehende EZ zum Antritt des neuen Mutterschutzes beenden. Dies musst Du dem AG schriftlich mitteilen und der hat da auch kein Widerspruchsrecht. Ist der 450€ Job auf die EZ befristet endet er damit automatisch. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.01.2014, 08:52



Antwort auf: In der dreijährigen Elternzeit wieder Schwanger

Danke für die Antwort Sabine. Heißt es dann, dass ich das Mutterschaftsgeld in der Höhe bekomme, was ich auch beim erstem Kind bekommen habe oder bleibt es nur bei den 13€/ Tag von der Krankenkasse?! LG Ivana

von ivadani am 09.01.2014, 09:56



Antwort auf: In der dreijährigen Elternzeit wieder Schwanger

Heisst es , volles Mutterschutzgeld :-)

von Sternenschnuppe am 09.01.2014, 10:07



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