Guten Abend,
Nun muss ich auch mal was fragen. Ich bin Altenpflegerin und wurde bei meiner 1 Schwangerschaft frei gestellt. Lohn weiter bekommen. Jetzt bin ich noch bis Oktober in Elternzeit. Hab es auf ein Jahr genommen . Jetzt meine Frage wenn ich jetzt wieder Schwanger werden würde, werde ich ja wieder frei gestellt vom AG. Bekomm ich dann wieder einen Lohn? Also quasi nach der Elternzeit.
Und wie läuft das dann mit dem elterngeld ab. Hab ja dann nicht gearbeitete für das zweite Kind. Bekomme ich trotzdem was?
Vielen lieben Dank für die Antwort. Möchte meinen AG nicht so gerne fragen!
von
Sindylein26
am 26.05.2015, 21:04
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder schwanger werden
Hallo,
ja, ab dem ersten Tag nach der EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2015
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder schwanger werden
Du würdest das wieder bekommen, was Du auch verdienen würdest.
Sobald ein Teilzeitvertrag unterschrieben ist also den Teilzeitlohn.
Da Elterngeld aus dem ersten Jahr durch alten Lohn ersetzt wird , würde das Elterngeld ohne Teilzeit gleich ausfallen. Sind ja gleiche Zahlen dann.
Plus 10% Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2015, 21:26
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder schwanger werden
Arbeit dort seit 8 Jahren und hab einen voll zeit Vertrag
Also würde ich wieder mein lohn bekommen den ich bei der letzten Freistellung auch hatte? Ohman sorry aber ich bin total verwirrt weil jeder was anders sagt ;)
von
Sindylein26
am 26.05.2015, 21:33
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder schwanger werden
Ja, würdest Du.
Hätte ich auch. Job mit BV.
Elternzeit endete am 09.12. , am 08.12. hatten wir den Herzschlag gesehen und ich das BV in der Hand.
Gleiches Geld wie beim ersten Kind :-)
Wegen Teilzeit meinte ich, ob Du jetzt mit Kind denn wieder Vollzeit arbeiten willst? Wenn Du nur noch Teilzeit arbeiten willst, die Verträge dazu unterschrieben sind, dann würdest Du nur den TZ Lohn bekommen in der neuen Schwangerschaft. Ist noch nix abgemacht oder Du willst eh Vollzeit, dann den Vollzeitlohn.
Da Du nur ein Jahr Elternzeit hattest, hast Du zwischen Elterngeld und Arbeitsaufnahme keine Leermonate, alles gut also
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2015, 21:38