Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich aktuell in der Elternzeit und werde aber von meinem Arbeitgeber auf teilzeit weiter beschäftigt.
Jetzt hab ich erfahren das ich schwanger bin.
Was passiert wenn ich nicht mehr arbeitsfähig sein sollte.
Kann man überhaupt innerhalb der Elternzeit ein beschäftigungsverbot erhalten?
Rein theoretisch bin ich ja wieder in einer Beschäftigung. Auch wenn es innerhalb meiner elternzeit ist.
Ich weiß das es sicherlich etwas komplexer ist.
Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Lg R
von
Roel
am 24.06.2019, 16:10
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder berufstätig und wieder in den Beschäftigungsverbot
Hallo,
sie können für die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dann bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2019
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder berufstätig und wieder in den Beschäftigungsverbot
Doch ein BV erhält man in dem Umfang wie man arbeitet.
Mitglied inaktiv - 24.06.2019, 16:19
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder berufstätig und wieder in den Beschäftigungsverbot
Was genau meinst du mit nicht arbeitsfähig? Wenn das der Fall ist dann krank Meldung. Kein bv! Wenn gefahren am Arbeitsplatz und kein Ersatz durch AG möglich dann bv. Dann wirst du so weitergezahlt wie vereinbart. Aber fürs bv musst du eben arbeitsfähig sein. Krank Meldung geht immer vor BV
von
mellomania
am 24.06.2019, 17:47