In der Elternzeit nebenher beim AG einarbeiten bis Wiedereinstieg

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In der Elternzeit nebenher beim AG einarbeiten bis Wiedereinstieg

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Derzeit bin ich noch in Elternzeit und werde ab 1. August wieder bei meinem AG einsteigen. Ich habe ein Teilzeitangebot bei meinem AG erhalten in einem Bereich, in den ich noch eingearbeitet werden muss. Jedoch ist das Problem, dass die Kollegin, die mich einarbeiten sollte, im 2. Quartal nach Amerika auswandert und niemand anderes mich einarbeiten könnte. Nun überlegen mein AG und ich wie wir das Problem lösen können. Es wäre am besten, wenn ich pro Woche einen Tag zur Einarbeitung in die Firma könnte, bis die Kollegin weg ist. Jedoch weiß ich nicht, wie es versicherungstechnisch aussieht und wie das mit dem Elterngeld vereinbart werden kann. Was kann man denn machen, damit ich weiterhin EG in voller Höhe erhalte und trotzdem bei meinem AG eingearbeitet werden kann? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. :-/ Danke und viele Grüße

von Artemis36 am 16.01.2012, 22:22



Antwort auf: In der Elternzeit nebenher beim AG einarbeiten bis Wiedereinstieg

Hallo, Sie können in der EZ bis zu 30 Std/ Wo TZ arbeiten. Aber es wird alles über 300 € im ersten Jahr angerechnet. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2012



Antwort auf: In der Elternzeit nebenher beim AG einarbeiten bis Wiedereinstieg

Du kannst während der Elternzeit durchaus in Teilzeit arbeiten. Damit bekommst du einen zusätzlichen Vertrag, der nur für die Dauer der Elternzeit (oder kürzer) gilt. Dann ist auch versicherungstechnisch alles klar! Allerdings wird im ersten Elterngeldjahr jeder Euro angerechnet. Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.01.2012, 00:27



Antwort auf: In der Elternzeit nebenher beim AG einarbeiten bis Wiedereinstieg

Das stimmt so nicht bei zulässiger TZ in der Elternzeit werden 65% der Differenz zwischen altem VZ. Netto und neuem TZ Netto ersetzt, bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 2700. Ob eine Mindeststundenzahl (max 30 Wochenstunden) erreicht sein muss weiß ich aber nicht.

von Lina_100 am 17.01.2012, 08:35



Antwort auf: In der Elternzeit nebenher beim AG einarbeiten bis Wiedereinstieg

Unglücklich formuliert, aber doch richtig. Es wird jeder Euro, den man verdient, angerechnet. Dabei bleiben vom Euro ca 33 Cent übrig, da nur die Differenz "Lohn vor der Geburt" zu "Lohn nach der Geburt" zu ca 65% ausgeglichen wird. Trotzdem bekommt man aber mindestens 300 Euro Elterngeld! Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.01.2012, 00:15



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